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Dr. Stefanie Kamke ist Frauenärztin in Bremen und seit ihrer Jugend begeisterte Seglerin. Mit ihrem Partner segelt sie im Urlaub auf der gemeinsamen Swan 48 VELLAMO, mit der er als Skipper für den Kojencharteranbieter SEGELWEGE unterwegs ist. Dazwischen ist sie immer wieder auf anderen Yachten und in wechselnden Revieren anzutreffen. Stefanie gehört als medizinische Beraterin und Autorin zur BLAUWASSER.DE-Stammredaktion.
Die ärztliche Bescheinigung für die Bordapotheke
Wer auf Langfahrt geht und eine gut ausgestattete Bordapotheke mitführt, hat meist auch verschreibungspflichtige Medikamente in größerer Menge dabei, die beim Grenzübertritt oder bei einer Zollkontrolle erklärungsbedürftig sein können. Eine ärztliche Bescheinigung schafft hier Klarheit – und kann im Zweifel viel Zeit und Ärger ersparen.
Das Formular Bescheinigung zur Bordapotheke von BLAUWASSER.DE ist eine viersprachige ärztliche Bescheinigung in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch, die bestätigt, dass die aufgeführten Medikamente und medizinischen Materialien ausschließlich für den Eigenbedarf an Bord der genannten Yacht mitgeführt werden.
Das Formular enthält Name und Reisepassnummer des Schiffsführers, Schiffsname und Schiffstyp sowie die ärztliche Bestätigung mit Unterschrift und Stempel.

Tipp: Die Bescheinigung ist so gestaltet, dass die eigentliche Medikamentenliste als separate Liste mitgeführt wird, die ebenfalls vom Arzt abgestempelt und unterschrieben werden sollte.
Weitere Informationen zur Reise- und Bordapotheke gibt es im ausführlichen Artikel „Medizin: Zusammenstellung der Yacht-Bordapotheke (Musterliste)“.
























