Per Kaufcharter zur Langfahrtyacht. Rechnet sich das? Ein Erfahrungsbericht

Ein Beitrag von

Martin Giretzlehner

Kerstin und Martin Giretzlehner sind seit 2020 mit ihrem Segelkatamaran INFINITY auf Weltumsegelung. Die Fountaine Pajot Lucia 40 lief zuvor zwei Jahre im Kaufcharter in Kroatien. Seitdem führte sie ihre Reise mit Umwegen entlang der Passatroute um die Welt.

Der Weg zum eigenen Katamaran

Wie so viele Segler träumten auch wir lange davon, eines Tages die Leinen loszuwerfen und auf große Fahrt zu gehen. Was uns dafür fehlte, war das passende Boot. Nach langem Abwägen entschieden wir uns 2017 für einen Segelkatamaran. Unsere Wahl fiel genauer auf eine Lucia 40 von Fountaine Pajot – vor allem wegen ihres zeitgemäßen Designs und des aus unserer Sicht guten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Die Lieferzeit betrug damals rund ein Jahr.

Bei der Finanzierung entschieden wir uns für ein Kaufcharter-Modell. Das Grundprinzip: Wir finanzieren eine Yacht, die zunächst mehrere Jahre im Charterbetrieb eingesetzt wird, und die Einnahmen aus der Vercharterung tragen dazu bei, die Anschaffungs- und laufenden Kosten zu decken.

Wie genau Eigentum, Finanzierung und spätere Übernahme geregelt sind, unterscheidet sich allerdings je nach Anbieter und Kaufcharter-Modell erheblich. Ein genauer Vergleich der Konditionen lohnt sich deshalb. Unsere Wahl fiel letztlich auf ein Charterunternehmen in Kroatien. Ausschlaggebend waren neben den angebotenen Konditionen vor allem der gute Ruf des Unternehmens und die sorgfältige Wartung seiner Charterflotte.

Zwei Jahre lang war Giretzlehners Katamaran in Kroatien zuhause – nun segelt das Boot um die Welt. ©Martin Giretzlehner

So funktioniert das Kaufcharter-Modell

Charterunternehmen müssen ihren Gewinn nicht mit dem Verkauf neuer Yachten erzielen. Ihr eigentliches Geschäft ist die Vercharterung – und dafür benötigen sie eine möglichst große und attraktive Flotte. Ein Charterunternehmen, das jedes Jahr mehrere Yachten bestellt, kann zudem bei der Werft in der Regel deutlich bessere Einkaufskonditionen aushandeln als ein einzelner Privatkäufer. Viele Anbieter geben deshalb einen erheblichen Teil der Rabatte, die sie als Großkunde bei den Werften erhalten, an die Käufer im Kaufcharter-Modell weiter. Von diesem Preisvorteil profitierten auch wir – und dabei ging es durchaus um eine beträchtliche Summe.

Auch steuerlich unterscheidet sich der Kauf über ein Charterunternehmen vom privaten Yachtkauf. In unserem Fall wurde das Schiff im Rahmen einer unternehmerischen Transaktion erworben, sodass beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfiel. Gleichzeitig gelten bei einem solchen Geschäft jedoch nicht automatisch dieselben verbraucherfreundlichen Gewährleistungsregelungen wie bei einem Kauf als Privatperson.

Da wir mit unserem Schiff eine möglichst hohe Charterauslastung erzielen wollten, entschieden wir uns bewusst für die Version mit vier Kabinen und zwei Bädern – und gegen die komfortablere Eignerversion mit einem Rumpf ausschließlich für den Eigner.

Die Yacht als Sicherheit für unseren Kredit

Das von uns gewählte Kaufcharter-Modell funktionierte folgendermaßen: Wir gewährten der Charterfirma einen Kredit in Höhe des Kaufpreises der Yacht. Mit diesem Geld kaufte das Unternehmen das von uns ausgewählte Schiff.

Mit Unterstützung der Charterfirma wurde die Yacht anschließend in das kroatische Schiffsregister eingetragen, mit einer Schiffshypothek zu unseren Gunsten. Sollte das Charterunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommen können, hätten wir als Gläubiger theoretisch die Möglichkeit gehabt, unsere Ansprüche über das Schiff geltend zu machen.

Mit dem Eintrag im kroatischen Schiffsregister erhielten die Eigner eine Sicherheit für ihr Schiff – ähnlich einem Grundbucheintrag an Land. ©Martin Giretzlehner

Alternativ stand uns ein zweites Modell zur Auswahl. Dieses wäre allerdings mit deutlich mehr bürokratischem und finanziellem Aufwand verbunden gewesen, denn dafür hätten wir selbst eine kroatische Firma gründen müssen, über die das Schiff gekauft und anschließend verchartert worden wäre. Eigentümerin der Yacht wäre dann aber unsere eigene Firma gewesen.

An der praktischen Abwicklung von Kauf und Charter hätte sich wenig geändert. Der wesentliche Unterschied lag vielmehr in der rechtlichen Konstruktion: Beim von uns gewählten Modell finanzierten wir den Kauf durch einen Kredit an das Charterunternehmen und sicherten diesen über die Yacht ab. Beim zweiten Modell hätte eine eigene Gesellschaft die Yacht unmittelbar erworben und wäre damit selbst Eigentümerin geworden.

Unser Katamaran: Zwei Jahre als Charterboot in Kroatien

Nach der Auslieferung nutzten wir die Gelegenheit, unseren neuen Katamaran selbst von der Werft in La Rochelle zu seinem künftigen Heimathafen nach Trogir in Kroatien zu überführen. Ein erlebnisreicher Törn, über den wir ausführlich auf unserer Webseite berichtet haben.

Die Vereinbarung mit dem Charterunternehmen sah vor, dass unser Katamaran in Trogir so lange an Chartergäste vermietet werden sollte, wie wir es wünschten. Die Kosten für die notwendige Charterausstattung – beispielsweise Geschirr, Bettwäsche oder Fernglas – trugen wir selbst. Viele dieser Dinge hätten wir für die spätere eigene Nutzung allerdings ohnehin angeschafft.

Im Gegenzug kümmerte sich das Charterunternehmen um nahezu den gesamten laufenden Betrieb. Dazu gehörten unter anderem Vermarktung und Buchungsabwicklung, Reinigung, Übergabe und Rücknahme der Yacht, Wartung und Reparaturen, Antifouling, Versicherung und Liegeplatz. Mit der Organisation des eigentlichen Charterbetriebs hatten wir damit selbst praktisch nichts zu tun.

Zwei Jahre lang segelten vorwiegend fremde Menschen mit der INFINITY und genossen solche Ankerplätze. Dann waren die Eigner dran. ©Martin Giretzlehner

Auch die eigene Nutzung hat ihren Preis

Wollten wir selbst mit unserer INFINITY segeln, mussten wir die Yacht formal ebenfalls chartern – allerdings zu deutlich vergünstigten Konditionen. Dabei gab es einen wichtigen Punkt zu bedenken: Nutzten wir die Yacht ausgerechnet während der Hochsaison selbst, sparten wir zwar einerseits bei unserem persönlichen Urlaubsbudget. Andererseits schmälerte das unsere möglichen Einnahmen, denn gerade in diesen Wochen ließen sich am Chartermarkt die höchsten Preise erzielen.

In der Jahresabrechnung machte es deshalb einen Unterschied, ob wir die Yacht in einer stark nachgefragten oder einer weniger lukrativen Zeit selbst nutzten. Eine Möglichkeit, diesen Effekt zumindest teilweise auszugleichen, bestand darin, selbst zahlende Gäste mit auf den Törn zu nehmen und damit zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Was bleibt vom Charterumsatz übrig?

Damit Kosten und Nutzen für uns in einem vernünftigen Verhältnis blieben, nutzten wir unsere Yacht in den folgenden Jahren überwiegend in der Nebensaison, vor allem im Mai und September. Ein weiterer Vorteil unseres Modells: Auch andere Yachten desselben Charterunternehmens standen uns zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung.

Am Ende jeder Saison erstellte die Charterfirma eine Jahresabrechnung. Vom Charterumsatz unserer Yacht wurden zunächst die Aufwendungen des Unternehmens für die zuvor genannten Leistungen abgezogen. Der verbleibende Betrag floss anschließend als Rückzahlung des von uns gewährten Kredits an uns zurück.

Die Rückzahlung des Darlehenskapitals stellt dabei grundsätzlich keine zu versteuernde Einnahme dar. Anders sieht es bei eventuell vereinbarten Kreditzinsen aus, die als Kapitalerträge steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Die Chartersaison in Kroatien dauert ungefähr von April bis Oktober. Während dieser Monate erreichte unsere neue INFINITY in Trogir eine erfreuliche Auslastung von rund 80 Prozent. Unterm Strich erhielten wir pro Jahr einen Betrag als Kreditrückzahlung zurück, der etwa 30 Prozent des mit der Yacht erzielten Charterumsatzes entsprach.

Unsere Erfahrung zeigt allerdings auch, dass man bei der Kalkulation vorsichtig sein sollte. In Beratungsgesprächen stellen manche Charterunternehmen höhere Auslastungen und Erträge in Aussicht, als wir sie in der Praxis erlebt haben. Wer ein Kaufcharter-Modell durchrechnet, sollte deshalb nicht mit den optimistischsten Prognosen kalkulieren, sondern konservativ rechnen und ausreichend finanzielle Reserven einplanen.

Mit der eigenen Yacht zu Palmeninseln – um das Boot zu finanzieren, entschied sich der Eigner für ein Kaufchartermodell. ©Martin Giretzlehner

Nach zwei Jahren übernehmen wir unsere Yacht

Anfang 2020 entschieden wir uns nach zwei Chartersaisons, unsere INFINITY aus dem Charterbetrieb zu nehmen. Das war von Anfang an Teil unseres Plans: Nach einigen Jahren im Charterbetrieb wollten wir den Katamaran selbst übernehmen und damit auf große Fahrt gehen.

Damit endete auch unser Kaufcharter-Modell. Wir kauften die INFINITY nun als Privatpersonen vom Charterunternehmen. Entscheidend für den Kaufpreis war der noch offene Betrag unseres Kredits: Schließlich hatten wir der Charterfirma ursprünglich das Geld für den Kauf der Yacht geliehen. Während der beiden Charterjahre war ein Teil dieses Kredits bereits aus den Chartererträgen an uns zurückgezahlt worden.

Bei der Übernahme wurde deshalb nur noch der verbliebene Kreditbetrag mit dem Kaufpreis der Yacht verrechnet. Nach zwei erfolgreichen Chartersaisons entsprach dieser Restbetrag nur noch rund 61 Prozent des ursprünglichen Listenpreises. Durch den Werftrabatt und die Einnahmen aus zwei Jahren Charterbetrieb war der Betrag, den wir für die Übernahme unserer INFINITY noch aufbringen mussten, bereits um 39 Prozent gesunken.

Die Differenz ergab sich aus mehreren Faktoren: dem gegenüber einem Privatkauf höheren Werftrabatt und den Erträgen aus zwei Jahren Charterbetrieb. Hinzu kam, dass wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Mehrwertsteuer auf die Yacht entrichtet hatten. Die 61 Prozent sind deshalb nicht mit einem vollständig versteuerten Kaufpreis für eine privat in der EU genutzte Yacht gleichzusetzen.

Hätten wir die Yacht weitere Jahre im Charterbetrieb belassen, wäre der offene Kreditbetrag bei normalem Verlauf mit jeder weiteren Saison weiter gesunken – und damit auch der Betrag, den wir bei einer späteren Übernahme noch hätten zahlen müssen.

Vom Charterboot zur Langfahrtyacht

Im Rückblick hatten wir mit dem Zeitpunkt unseres Ausstiegs aus dem Chartergeschäft ausgesprochenes Glück. Der Beginn unserer großen Reise fiel 2020 zufällig mit dem Beginn der Covid-19-Pandemie zusammen. In den folgenden beiden Jahren litt auch die Charterbranche erheblich unter den Reisebeschränkungen. Hätten wir unsere INFINITY weiter verchartert, wären Auslastung und Einnahmen vermutlich deutlich geringer ausgefallen als in den beiden Jahren zuvor. Stattdessen konnten wir unsere geplante Segelreise trotz der Pandemie beginnen.

Auch beim Umbau vom Charterboot zur Langfahrtyacht unterstützte uns die Charterfirma. Unter anderem halfen uns die Mitarbeiter bei der Installation zusätzlicher Ausrüstung wie eines Wassermachers und eines Energie-Monitoring-Systems. Vor unserer Abfahrt nutzten wir außerdem die Gelegenheit, den Profis bei der Wartung unserer Yacht genau über die Schulter zu schauen. Wir beobachteten die Arbeiten an Motoren, Saildrives und anderen technischen Komponenten, filmten einzelne Arbeitsschritte und lernten dabei, wie wir viele Wartungsarbeiten künftig selbst erledigen konnten.

Die Unterstützung endete nicht mit der Übernahme der Yacht: Noch rund zwei Jahre lang konnten wir uns bei technischen Fragen unkompliziert per WhatsApp an die Mitarbeiter der Charterbasis wenden. Gerade am Anfang unserer Reise war das ausgesprochen hilfreich – schließlich kannten sie zu diesem Zeitpunkt die Technik unserer INFINITY noch besser als wir selbst.

Im Jahr 2020 brachen die Eigner zu ihrer Weltumsegelung auf. Doch die Techniker der Charterfirma waren noch zwei Jahre für jede Frage zum Schiff erreichbar, auch hier auf See. ©Martin Giretzlehner

Was passiert bei der Übernahme mit der Mehrwertsteuer?

Als wir die Yacht 2020 von der Charterfirma kauften und in die private Nutzung übernahmen, stellte sich noch eine wichtige Frage: die nach der Mehrwertsteuer. In unserem Fall bestand die Möglichkeit, die Yacht entweder in Kroatien zu übernehmen und die dort im Zuge der privaten Übernahme anfallende Mehrwertsteuer zu entrichten oder das Schiff anschließend aus dem Mehrwertsteuergebiet der EU auszuführen.

Da wir mit unserer INFINITY ohnehin auf große Fahrt gehen und Europa verlassen wollten, entschieden wir uns für die zweite Variante. Nach der Übernahme verließen wir Kroatien und segelten zunächst ins nahe gelegene Montenegro, das nicht zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union gehört.

Für unsere weitere Reiseplanung spielten deshalb auch Länder und Gebiete außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets eine Rolle. Auf dem Weg von Kroatien Richtung Atlantik gehörten dazu beispielsweise Montenegro, Albanien, Tunesien, Gibraltar und Marokko sowie Ceuta und Melilla. Auch die Kanarischen Inseln und die französischen Inseln der Karibik gehören nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU.

Die spätere Einfuhr des Katamarans in die EU

Wer mit einer Yacht ohne EU-Mehrwertsteuerstatus später in die EU zurückkehrt und sie dort dauerhaft einführen möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Ort der Einfuhr beschäftigen. Denn die Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich innerhalb der EU erheblich. In Kroatien beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz beispielsweise 25 Prozent, auf den Azoren hingegen 16 Prozent.

Für uns spielt dabei noch ein weiterer Faktor eine Rolle: Je später wir unsere Yacht einführen, desto niedriger dürfte ihr Zeitwert sein. Da sich die bei der Einfuhr zu entrichtende Mehrwertsteuer nach dem dann maßgeblichen Zeitwert richtet, kann damit auch die absolute Steuerbelastung sinken.

Sollten wir die INFINITY hingegen außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets verkaufen, sieht die Rechnung anders aus. Ein Käufer beispielsweise in der Karibik oder im Pazifik wäre ohnehin nicht bereit, uns einen Aufpreis zu zahlen, nur weil das Boot in Europa einen „grünen“ Mehrwertsteuerstatus besitzt, der für den Käufer jedoch keinen Vorteil darstellt.

Die Überlegung zur Mehrwertsteuer war vorausschauend: Würden die Eigner ihre Yacht später im Pazifik verkaufen, wäre ein bereits versteuerter EU-Mehrwertsteuerstatus für den Käufer in der Regel ohne Bedeutung. ©Martin Giretzlehner

Auch der Wiederverkaufswert spielt eine Rolle

Als wir 2023 Neuseeland erreichten, war der Markt für Segelkatamarane ausgesprochen stark. Wir hätten unsere INFINITY zu diesem Zeitpunkt sogar mit Gewinn verkaufen können. Das lag einerseits an unserem vergleichsweise günstigen Einkaufpreis durch das Kaufcharter-Modell, andererseits aber auch an der positiven Entwicklung des Marktes für gebrauchte Segelkatamarane.

Hinzu kam die geografische Lage: Wer in Neuseeland oder im südpazifischen Raum eine neue, in Europa gebaute Yacht kaufen möchte, muss erhebliche Kosten für Transport oder Überführung einkalkulieren. Eine bereits vor Ort befindliche und ausgerüstete Fahrtenyacht kann deshalb entsprechend attraktiv sein.

Trotz der verlockenden Marktlage entschieden wir uns gegen einen Verkauf. Unsere Reise war schließlich noch nicht zu Ende – und so ging es mit der INFINITY weiter.

Fazit

Ein Kaufcharter-Modell kann besonders für Segler interessant sein, die jedes Jahr mehrere Wochen segeln möchten und dabei Zugriff auf eine eigene Yacht haben wollen, ohne sich während der Charterzeit selbst um Liegeplatz, Versicherung, Wartung und den laufenden Betrieb kümmern zu müssen. Interessant kann das Modell aber auch für Segler sein, die – so wie wir – mittelfristig mit der eigenen Yacht auf große Fahrt gehen möchten.

Für uns ist die Rechnung jedenfalls aufgegangen. Anders als beim Kauf einer Gebrauchtyacht konnten wir unsere INFINITY neu bestellen und Ausstattung sowie Konfiguration selbst bestimmen. Nach zwei Jahren Charterbetrieb entsprach der noch offene Betrag unseres Kredits nur noch rund 61 Prozent des ursprünglichen Listenpreises der Yacht. Die bei einer späteren privaten Einfuhr in das EU-Mehrwertsteuergebiet gegebenenfalls anfallenden Steuern müssen dabei allerdings gesondert betrachtet werden.

Verglichen mit den Preisen, die zu Beginn unserer Reise für entsprechend junge und gut ausgestattete Gebrauchtboote verlangt wurden, hat uns der Kauf im Rahmen des Kaufchartermodells sogar Geld gespart.

Ein weiterer Vorteil war die Zeit vor unserer Abfahrt. Wir konnten unsere Yacht während mehrerer Törns in Kroatien ausgiebig kennenlernen. Gleichzeitig kümmerte sich das Charterunternehmen um Wartung, Liegeplatz, Versicherung und den gesamten laufenden Betrieb. Finanziert wurden diese Kosten aus den Chartereinnahmen der Yacht.

Auch technisch hatte die Charterzeit für uns Vorteile. Durch die intensive Nutzung kamen Kinderkrankheiten und Schwachstellen des neuen Schiffs schnell zum Vorschein und konnten vom Charterunternehmen behoben werden. Die Gebrauchsspuren, die zwei Jahre Charterbetrieb hinterließen, hielten sich dagegen in Grenzen.

Als reine Kapitalanlage sollte man ein Kaufcharter-Modell allerdings vorsichtiger betrachten. Eine solche Rechnung kann aufgehen, wenn Auslastung und Charterpreise stimmen und sich der gewählte Bootstyp am Ende der Laufzeit zu einem guten Preis verkaufen lässt. Garantiert ist das nicht. Nachfrage, Gebrauchtbootpreise und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich während mehrerer Charterjahre erheblich verändern. Wer das Modell ausschließlich als Investment betrachtet, muss dieses Risiko tragen können und sollte entsprechend konservativ kalkulieren.

Wer also finanziell darauf angewiesen ist, dass die prognostizierten Chartereinnahmen tatsächlich erzielt werden, wer seine Yacht regelmäßig in der Hochsaison selbst nutzen möchte, der sollte sich lieber noch einmal überlegen, ob das Kaufchartermodell für ihn in Frage kommt.

Die Eigner kauften ihren Katamaran mit dem Ziel einer Weltumsegelung. Der Vorteil des Kaufchartermodells bestand darin, dass die Yacht gleich von Werft nach Eignerwunsch ausgestattet werden konnte. ©Martin Giretzlehner

Beispielrechnung für ein Kaufcharter-Modell

Das folgende Rechenbeispiel zeigt nicht die tatsächlichen Abrechnungen unserer INFINITY, sondern eine beispielhafte Kalkulation mit aus unserer Sicht realistischen Zahlen aus dem kroatischen Chartermarkt. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass mit zunehmendem Alter einer Yacht häufig auch der erzielbare jährliche Charterumsatz sinkt.

Beispiel der Berechnung des Kaufpreises eines Segelkatamarans beim Kaufcharter-Modell nach 4 Jahren Charter in Euro (Listenpreis ohne MwSt.: 350.000,-):

  • Annahme: Listenneupreis inklusive Mehrwertsteuer: 420.000,-
  • Keine Mehrwertsteuer (20 %) fällig durch B2B-Geschäft: – 70.000,-
  • Höherer Rabatt von der Werft bei Kauf durch Charterfirma: – 35.000,-
  • Gewinne aus 4 Jahren Charter: – 100.000,-

Effektiver Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer nach 4 Jahren = 215.000,-
(Schiff wird aus EU exportiert)

  • + Mehrwertsteuer vom Zeitwert nach 4 Jahren (Beispiel 20 %): + 43.000,-

Effektiver Kaufpreis mit Mehrwertsteuer (20 %) nach 4 Jahren = 258.000,-
(Schiff verbleibt in der EU)

Beispiel einer Jahresabrechnung aus dem Charterbetrieb in Kroatien (Saison April – Oktober) mit einer Auslastung von 80 % in Euro:

  • Annahme: Charterumsatz mit einer Eignerwoche: 95.000,-
  • Abgaben: – 12.350,-
  • Marketing (Kataloge, Präsenz auf Messen, Abwicklung der Charterbuchungen, …): – 19.000,-
  • Wartung und Charter-Handling in Kroatien: – 14.250,-
  • Liegeplatz: – 13.000,-
  • Winter: – 2.500,-
  • Antifouling, Kran: – 2.100,-
  • Genehmigungen, Material, etc.: – 2.200,-
  • Versicherung: – 3.600,-

Jahresgewinn Charter (= Kreditrückzahlung der Charterfirma) = 26.000,-

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