Download: Merkblatt Zollbestimmungen für Yachten

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Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen

Sobald eine deutsche Yacht eine Seezollgrenze überschreitet, treten Zollbestimmungen in Kraft. Das gilt sowohl für die Yacht als auch für die an Bord befindliche Ausrüstung. Doch wo liegen die Seezollgrenzen und welche Vorschriften müssen beachtet werden? Die Generalzolldirektion aus Deutschland hat alle Zollbestimmungen, die private Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen betreffen, in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Inhalt des Merkblattes Zollbestimmungen:

  • Zollbestimmungen bei der Einfahrt über die Zollgrenzen
  • Abgabenbefreiungen für Eigner mit ständigem Liegeplatz in Deutschland
  • Sonderregeln für den Bodensee und Rhein
  • Zollbestimmungen bei der Einfuhr von Yachten mit Heimathafen außerhalb Deutschlands
  • Wiedereinfuhr von Yachten, die in Deutschland versteuert wurden
  • Für die Zollbehandlung von Wassersportfahrzeugen zuständige Zollstellen
  • Bezug von abgabenfreiem Schiffsbedarf
  • Bezugs- und Verwendungsnachweis (§ 27 Abs. 10 ZollV)
  • Zollbehandlung des Schiffsbedarfs
  • Grenzpolizeiliche Kontrolle
  • Überwachung des Barmittel- und Bargeldverkehrs
  • Seezollgrenze (seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland)
  • Übersicht über die seewärtige Begrenzung des Küstengebietes
  • Verzeichnis der Zolldienststellen, die Zollabfertigungen von Wassersportfahrzeugen vornehmen
  • Zolllandungsplätze und deren zuständige Zollstelle
  • Abgabenfreiheit für Schiffsbetriebsstoffe
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren
  • Abgabenfreiheit für Reisemitbringsel
  • Zollzeichen
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Jan Kramer
Jan Kramer
2 Jahren her

Ein über 60-seitiges (!) „Merkblatt“ mit hochkomlizierten Ausführungen lässt sich nur schwer lesen und ist für den schnellen Praxisgebrauch – vorsichtig gesagt – nur bedingt einsetzbar.
Wichtig ist aber mE: alles gilt nur für zollfrei und unversteuert eingekaufte und eingeführte Waren.

Franz
Franz
2 Jahren her

Machart und formulierung ist an “verbraucherunfreundlichkeit” nicht zu übertreffen! Kaum zu glauben, dass man solche Publikationen auch noch durch Steuergelder mitfinanziert. Für den Endverbraucher schlicht eine Zumutung!