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Johannes Erdmann überquerte im Alter von 19 Jahren zum ersten Mal einhand den Atlantik. Während seines Schiffbaustudiums schrieb er sein erstes Buch „Allein über den Atlantik“. Nach zehn Jahren als Wassersportjournalist, rund 60.000 Seemeilen im Kielwasser und sieben Jahren auf See gibt er heute seine Erfahrung vom Langfahrtsegeln als Berater und Journalist weiter. Mit Shorecrew.de begleitet er zudem angehende Eigner auf dem Weg zur eigenen Yacht und gehört zum Expertenteam von BLAUWASSER.DE.
Dank der Positionslampen der Yacht gesehen werden bei Nacht
Die Nacht ist schwarz, mondlos, nur die Gischt leuchtet kurz auf, wenn sie im Schein der Positionslampen über das Vorschiff weht. Kein Licht am Horizont, kein AIS-Ziel auf dem Plotter – nur das leise Rauschen des Wassers und das Knarzen im Rigg. Es ist die Art von Nacht, in der man sich bewusst wird, wie klein und verletzlich ein Boot auf See ist. Wie unübersichtlich die Dunkelheit um die Yacht – und wie entscheidend es ist, gesehen zu werden.

Früher, zu Zeiten der großen Segelpioniere, war das alles andere als selbstverständlich. Auf langen Ozeanpassagen bestand die „Positionsbeleuchtung“ oft aus nichts weiter als einer einzigen, hellen Petroleumlampe. Und selbst die wurde nicht immer durchgehend gezeigt. Brennstoff war knapp, jede Stunde Licht kostete Petroleum, der auch zum Kochen verwendet wurde. Also blieb die Lampe oft dunkel, bis am Horizont die Silhouette eines größeren Schiffes auftauchte. Erst dann wurde sie entzündet, bis das Schiff wieder am Horizont verschwand. Dazwischen segelte man unsichtbar durch die Dunkelheit – heute kaum vorstellbar.
Mit der Zeit wurde die Lichterführung differenzierter, Segelyachten führen je ein rotes, ein grünes und ein weißes Licht auf Relingshöhe. Wer noch vor wenigen Jahren auf langen Strecken Strom sparen wollte, begann zu improvisieren: Drei 25-Watt-Birnen waren ein spürbarer Verbraucher an Bord, die Lösung war die Dreifarbenlaterne im Masttopp: Sparsamer und, gerade bei Seegang, durch ihre Höhe oft deutlich besser und weiter sichtbar.
Heute wirkt diese Diskussion fast anachronistisch. LED-Technik und leistungsfähige Lithium-Batterien haben den Stromverbrauch der Navigationslichter auf ein Minimum reduziert. Ob eine oder mehrere Lampen leuchten – energetisch spielt es kaum noch eine Rolle.

Und doch ist die Frage der richtigen Lichterführung trotz aller Hilfsmittel wie Radar und AIS so aktuell wie zu Zeiten der Pioniere. Denn Technik kann versagen. Lampen hingegen funktionieren – seit Thomas Edison die Glühlampe vor rund 150 Jahren zur Marktreife brachte.
Positionslampen sind außerdem nicht nur dazu da, um gesehen zu werden, sondern auch, um zu kommunizieren. Ein Schiff mit Seitenlichtern und einem darüber geführten weißen Topplicht – oder umgangssprachlich „Dampferlicht“ – sagt: Ich fahre unter Maschine – und ich werde ausweichen. Wer die Regeln der Lichterführung versteht, kommt auf See klar – auch ohne Funk, ohne Elektronik. Denn wer nachts unterwegs ist, spricht mit Licht. Und sollte wissen, was er sagt.

Warum ist die korrekte Lichterführung auf einer Yacht so wichtig?
Auf See ist es wichtig, bei Nacht gesehen zu werden. Doch dafür würde pro Yacht lediglich ein weißes Rundumlicht genügen. Doch die Lichterführung ist viel mehr als nur gesehen zu werden, sie ist ein zentrales Sicherheitsinstrument auf See. Die Positionslampen zeigen nicht nur, dass ein Fahrzeug „da ist“, sondern auch, was es gerade macht – ob es fährt, ankert, manövrierbehindert ist oder unter Maschine läuft. Mit jedem Status ändert sich auch die Vorfahrt des Fahrzeugs. Wer unter Maschine fährt, muss segelnden Yachten ausweichen – wer manövrierbehindert ist, muss mit Abstand passiert werden.
Viele Segler kennen die Lichterführung nur als trockenes Prüfungswissen. Sie kennen zwar die Grundlichter ihrer eigenen Yacht und erkennen auch einen Frachter am Horizont, aber schon bei Fischern, Schleppverbänden oder Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit geraten sie ins Rätseln. Erst mit den ersten Nachtfahrten und der Praxis auf See wird vielen klar, welch wichtiges Instrument das Wissen über Lichterführung ist.
Das sagen die Lichter einer Yacht aus
Die Lichterführung einer Yacht hat folgende Zwecke. Sie dient zum Erkennen von
- Fahrtrichtung (Kurs)
- Fahrtzeugart (Segler/Motorboot/Frachter/Fischer u. v. a.)
- Manövrierfähigkeit
- Status (in Fahrt, vor Anker)
Welche Vorschriften und Anforderungen für die Positionslampen auf Yachten gibt es?
Die geltenden Vorgaben zur Lichterführung stehen in der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) und den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Wichtig: Yachten, die die Bundesflagge tragen, dürfen nur zugelassene Positionslampen nutzen – bei Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei droht andernfalls ein Bußgeld. Außerdem kann eine nicht regelkonforme Beleuchtung zu Problemen bei Inspektionen, Versicherungsfällen oder Haftungsuntersuchungen führen. Die internationale Grundlage hierfür bildet die „International Regulations for Preventing Collisions at Sea, 1972“ (COLREG 72), beaufsichtigt durch die IMO. Für Yachten unter deutscher Flagge ist zudem die Zulassung nach CE, BSH oder Wheelmark erforderlich.

Außerdem unterscheiden sich Navigationslichter in ihren Anforderungen erheblich von Deck-, Arbeits- oder Innenbeleuchtung. Sie müssen strengen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Farbe, Lichtstärke, Abstrahlwinkeln, Sichtweite und elektromagnetischer Verträglichkeit entsprechen. Daher ist es ratsam, einen Hersteller zu wählen, der die Vorgaben zur definierten Lichtstärke und den -winkeln präzise einhält sowie die Unterdrückung möglicher Störungen (bei Funk, AIS oder anderer Bordelektronik) umsetzt.
Welche Qualitätsmerkmale zeichnen Positionslampen für Yachten aus?
Natürlich spielt auch die Qualität bei der Wahl der Navigationsleuchte eine Rolle. Hersteller hochwertiger Navigationsleuchten für Yachten sollten diesen Anforderungen gerecht werden:
- kompakte Bauform
- Fenster aus hochschlagfestem und UV-beständigem Acryl
- vollständig versiegelt nach Schutzklasse IP67
- niedriger Energieverbrauch unter 2 Watt
- Multivolt Elektronik von 9 bis 33 Volt DC für 12 und 24 Volt DC-Yachtspannung
- Überspannungsschutz bis +500 Volt
- Verpolungsschutz bis -500 Volt
- fünf Jahre Garantie
Wann müssen die Positionslampen einer Yacht eingeschaltet werden?
Grundsätzlich sind Positionslampen für die Nacht gedacht, aber auch tagsüber bei schlechter Sicht, bei Nebel, Starkregen oder in der Dämmerung erhöhen sie die Sichtbarkeit der Yacht.

Die Positionslichter einer Yacht im Überblick
Eine Segelyacht ist mit einem roten, einem grünen und einem weißen Licht ausgerüstet. Diese Positionslichter strahlen in fest definierten Sektoren und decken gemeinsam den gesamten Horizont von 360 Grad ab. So wird für andere Fahrzeuge jederzeit erkennbar, aus welcher Richtung sich die Yacht nähert.
Sobald der Motor eingesetzt wird, gilt die Yacht verkehrsrechtlich als Maschinenfahrzeug. In diesem Fall ist zusätzlich ein weißes Topplicht vorgeschrieben, das in Fahrtrichtung strahlt und sich mindestens einen Meter oberhalb der Seitenlichter befinden muss.

Vorgaben für die seitlichen Positionslichter einer Yacht
Die seitlichen Positionslichter bestehen aus einem grünen Licht an Steuerbord und einem roten Licht an Backbord. Sie leuchten jeweils über einen Horizontbogen von 112,5 Grad – von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab auf der jeweiligen Seite. Bei Yachten unter 20 Metern Länge dürfen beide Lichter auch in einer Zweifarbenlaterne auf der Längsachse kombiniert werden. Sehr gut geeignet sind Navigationsleuchten wie diese Backbordleuchte, diese Steuerbordleuchte oder diese zweifarbige Kombileuchte.

Vorgaben für das Hecklicht einer Yacht
Das Hecklicht ist ein weißes Licht, das möglichst achtern angebracht ist. Es strahlt über einen Horizontbogen von 135 Grad – von recht achteraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab auf der jeweiligen Seite. Zusammen ergeben die Winkel aus Hecklicht und Seitenlichtern einen Kreis (112,5 Grad Steuerbordlicht + 112,5 Grad Backbordlicht + 135 Grad Hecklicht = 360 Grad). Sehr gut geeignet ist eine Navigationsleuchte wie diese Heckleuchte.
Vorgaben für das Topplicht einer Yacht
Das Topplicht ist ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs. Es deckt einen Sektor von 225 Grad ab – von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab auf beiden Seiten. Das Topplicht deckt somit den gleichen Bereich ab wie die beiden Seitenlichter an Steuerbord und Backbord in Summe (112,5 Grad Steuerbordlicht + 112,5 Grad Backbordlicht = 225 Grad Topplicht). Ein sehr gutes Beispiel für ein modernes, zeitgemäßes Topplicht bei einer Yacht ist dieses hier.

Vorgaben für das Rundumlicht einer Yacht
Ein Rundumlicht strahlt über den gesamten Horizont von 360 Grad und ist damit aus jeder Richtung sichtbar. Am häufigsten kommt es in der Farbgebung weiß als Ankerlicht zum Einsatz. Ein typisches Modell für Yachten ist dieses weiße Rundumlicht.

Die Lichterführung der Yacht unter Segeln in der Praxis
Die Vorschriften sind zwar klar, doch es gibt ein wenig Spielraum. Die Standard-Lichterführung besteht aus den beiden Seitenlichtern in Grün an Steuerbord und Rot an Backbord sowie dem Hecklicht in Weiß. Da sich diese Lichter ziemlich dicht an der Wasseroberfläche befinden, setzen insbesondere Blauwassersegler alternativ eine Drei-Farben-Laterne im Masttopp ein. Dadurch ist die Yacht bei Wellen und Dünung besser sichtbar, weil nicht ab und an ein Licht durch Wellenberge verdeckt ist.

Tipp: Sehr effizient sind Drei-Farben-Lampen in Kombination mit einem Ankerlicht. Das erleichtert die Montage im Masttopp, da nur ein Modell installiert werden muss, das für zwei Anwendungen genutzt werden kann: segeln oder ankern. Ein sehr gutes Beispiel dafür ist hier zu finden.

Neben diesen klassischen Varianten erlauben die KVR noch eine dritte, in der Praxis jedoch seltener genutzte Lichterführung. Sie heißt Rot über Grün. Dabei werden zusätzlich zu den Seitenlichtern und dem Hecklicht zwei Rundumlichter im Mastbereich geführt – ein rotes über einem grünen. Diese Kombination signalisiert eindeutig: Hier segelt ein Segelfahrzeug.
Der große Vorteil liegt in der Wahrnehmbarkeit. Während einzelne Positionslichter – insbesondere eine Dreifarbenlaterne – in der Praxis immer wieder zu Fehleinschätzungen von Entfernung und Kurs führen können, sorgt die vertikale Kombination aus zwei farbigen Rundumlichtern für ein deutlich auffälligeres und besser differenzierbares Signal. Gerade aus der Perspektive der Berufsschifffahrt wird diese Lichterführung oft schneller erkannt und sicherer eingeordnet.

Allerdings hat „Rot über Grün“ auch Nachteile: Der Installationsaufwand ist höher, insbesondere der geforderte Abstand zwischen den Lichtern (mindestens ein Meter bei Yachten unter 20 Metern) stellt konstruktiv eine Herausforderung dar. Zudem liegt der Stromverbrauch über dem einer Dreifarbenlaterne. Wichtig ist außerdem: Diese Lichter dürfen nicht gleichzeitig mit einer Dreifarbenlaterne geführt werden.
Die Lichterführung der Yacht unter Motor in der Praxis
Sobald eine Segelyacht unter Motor fährt – unabhängig davon, ob zusätzliche Segel gesetzt sind oder nicht –, gilt sie verkehrsrechtlich als Maschinenfahrzeug. Entsprechend ändert sich auch die vorgeschriebene Lichterführung: Neben den Seitenlichtern und dem Hecklicht muss zusätzlich ein weißes Topplicht geführt werden, das deutlich oberhalb der übrigen Lichter angebracht ist.

In der Praxis zeigt sich hier ein häufiger Fehler: Viele Segler lassen bei laufendem Motor die reine Segelbeleuchtung eingeschaltet und verzichten auf das Topplicht. Damit wird die Yacht jedoch für andere Verkehrsteilnehmer falsch eingeordnet, was nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, sondern auch Gefahren beziehungsweise Fehleinschätzungen hinsichtlich der Vorfahrt mit sich bringt.
Die Lichterführung der Yacht vor Anker in der Praxis
Auch vor Anker gelten klare Regeln für die Lichterführung. Dann ist bei Nacht ein weißes Rundumlicht vorgeschrieben, das die Yacht von allen Seiten sichtbar macht. Es signalisiert eindeutig: Dieses Fahrzeug bewegt sich nicht.

Gerade auf Langfahrt sieht die Praxis jedoch oft anders aus. Stromsparende Lösungen wie Solar-Gartenleuchten, aufblasbare „Luci Lights“ oder gar blinkende Stroboskop-Leuchten sind weit verbreitet. Letztere sind nicht nur störend für Nachbarlieger, sondern gelten gemäß KVR (Anlage IV) als Notsignal und sind als Dauerbeleuchtung unzulässig.
Auch einfache Solarleuchten sind kein Ersatz: Sie besitzen in der Regel keine nautische Zulassung und fallen zudem häufig genau dann aus, wenn man sie am dringendsten braucht – etwa nach bedeckten Tagen, wenn die Akkus nicht vollständig geladen wurden.
Entscheidend ist daher: Als Ankerlicht sollte ausschließlich eine zugelassene Navigationslaterne verwendet werden. Zusätzliche Lichtquellen können sinnvoll sein – aber nur als Ergänzung, nicht als Ersatz.
Eine solche sinnvolle Ergänzung ist beispielsweise ein zweites Ankerlicht auf Deckshöhe. In einem dichten Ankerfeld wird dieses oft deutlich früher wahrgenommen als ein Licht im Masttopp, da der Blick anderer Schiffsführer meist nach vorn und nicht nach oben gerichtet ist.
Tipp: Wer abends vor Anker liegt, kann zusätzlich mit Decks- oder Cockpitbeleuchtung für mehr Sichtbarkeit sorgen. Das erhöht nicht nur die eigene Sicherheit, sondern hilft auch dabei, das Boot aus der Ferne besser im Blick zu behalten – etwa vom Strand oder Restaurant aus. Dank moderner LED-Technik fällt der zusätzliche Stromverbrauch dabei kaum ins Gewicht.

Sonderfälle und vereinfachte Lichterführung auf See
In besonderen Situationen kommen zusätzliche Signale zum Einsatz. Ist ein Fahrzeug manövrierunfähig – etwa aufgrund eines technischen Defekts –, müssen zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander geführt werden. Diese Kombination zeigt anderen Verkehrsteilnehmern unmissverständlich, dass hier besondere Vorsicht geboten ist.
Für sehr kleine Boote unter sieben Metern Länge gelten vereinfachte Vorschriften. Kann die reguläre Lichterführung nicht umgesetzt werden, ist zumindest ein weißes Licht – etwa in Form einer Handlampe – bereitzuhalten und bei Bedarf rechtzeitig zu zeigen. Entscheidend bleibt auch hier, dass man gesehen wird.
Die Tragweite der Positionslampen in Abhängigkeit von der Schiffsgröße
Positionslichter für Yachten gibt es in allen Größen – von kompakt bis auffällig. Die Versuchung ist daher groß, möglichst kleine Laternen zu verbauen, etwa eine dezente Hecklaterne am Heckkorb. Doch genau hier lohnt sich ein genauer Blick: Die vorgeschriebene Tragweite ist entscheidend – und sie hängt direkt von der Schiffsgröße ab.

Man unterscheidet dabei zwischen Fahrzeugen unter 12 Metern Schiffslänge und solchen zwischen 12 und 20 Metern Yachtlänge. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Mindesttragweiten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Vorgeschriebene Tragweite der Positionslampen bei Yachten unter 12 Metern Länge
Topplicht: 2 Seemeilen
Seitenlichter: 1 Seemeile
Hecklicht: 2 Seemeilen
Drei-Farben-Laterne: 2 Seemeilen
Vorgeschriebene Tragweite der Positionslampen bei Yachten zwischen 12 und 20 Metern Länge
Topplicht: 3 Seemeilen
Seitenlichter: 2 Seemeilen
Hecklicht: 2 Seemeilen
Rundumlicht: 2 Seemeilen
Wer seine Positionslichter unterdimensioniert, spart vielleicht ein paar Zentimeter Platz ein, riskiert aber, zu spät erkannt zu werden. Darüber hinaus sollten bei Positionslampen mit austauschbaren Leuchtmitteln nur zugelassene Leuchtmittel verwendet werden, da andere Modelle keine flächendeckende Ausleuchtung und/oder keine ausreichende Reichweite garantieren.

Typische Fehler bei der Lichterführung auf Yachten
Nahezu alle Yachten werden von Werft aus mit den passenden Positionslampen ausgestattet – und trotzdem treten immer wieder Fehler bei der Anwendung auf. Wer beispielsweise beim Segeln statt der Seiten- und Heckleuchte die Dreifarbenleute nutzt, denkt beim Starten des Motors häufig „ich muss das Topplicht zusätzlich anschalten“ und begeht dabei einen Fehler: Denn auf diese Weise werden die rote oder grüne Lampe oberhalb des Topplichts gezeigt – das widerspricht aber den Vorschriften, nach denen das Topplicht mindestens einen Meter über den farbigen Lichtern liegen muss. Richtig wäre es, beim Starten des Motors zunächst von der Dreifarbenlaterne auf Seiten- und Hecklicht umzuschalten und erst dann das Topplicht zu aktivieren.
Ebenso häufig wird schlicht vergessen, die Lichterführung beim Übergang zur Motorfahrt anzupassen. Wer weiterhin als Segelfahrzeug beleuchtet bleibt, obwohl der Motor läuft, signalisiert anderen Schiffen fälschlicherweise ein Vorfahrtsrecht, das nicht zusteht.
Weitere Fehler entstehen durch verdeckte Lichter: Davits mit Dingi, Segel oder Ausrüstung können Heck- und Seitenlichter abschatten. Auch zu tief montierte Dreifarbenlaternen verlieren ihre Wirkung, wenn Windmesser oder Fernsehantennen den vorgeschriebenen Lichtsektor verdecken.
Und schließlich ein weit verbreiteter Fehler im Ankerfeld: Statt des vorgeschriebenen weißen Rundumlichts wird die Dreifarbenlaterne eingeschaltet, in der Annahme, sie falle besser auf. Tatsächlich macht man aus der stillliegenden Yacht damit jedoch verkehrsrechtlich ein segelndes Fahrzeug – mit allen entsprechenden Missverständnissen für den übrigen Verkehr.

Fazit
Lichterführung ist weit mehr als ein Regelwerk, sie ist wichtig für die Kommunikation auf See. Wer sie beherrscht, erkennt Situationen schneller, versteht die Absichten anderer Fahrzeuge und kann frühzeitig reagieren. Das Wissen darüber hilft, kritische Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Mindestens einmal pro Saison sollten die Navigationslichter der Yacht überprüft werden. Bei auffälliger Alterung, beschädigten Linsen, Wassereintritt, Korrosion, Störungen oder hohem Energieverbrauch ist ein Austausch unerlässlich. Zur Sicherheit auf See gehört auch, an Bord ausschließlich zugelassene und korrekt installierte Positionslichter zu nutzen.
Kurzum: Mit zugelassener, moderner, stromsparender Technik sind Nachtfahrten heute nicht nur sicher, sondern auch entspannt möglich – im sicheren Wissen, von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden.

























