Kurzwellenfunk an Bord (SSB): Amateurfunklizenz (HAM) oder Seefunklizenz?

Ein Beitrag von

Sönke Roever

Sönke hat 100.000 Seemeilen Erfahrung im Kielwasser und von 2007 bis 2010 zusammen mit seiner Frau Judith die Welt umsegelt. Er veranstaltet diverse Seminare auf Bootsmessen (siehe unter Termine) und ist Autor der Bücher "Blauwassersegeln kompakt", "1200 Tage Samstag" und "Auszeit unter Segeln". Sönke ist zudem der Gründer von BLAUWASSER.DE und regelmäßig mit seiner Frau Judith und seinen Kindern auf der Gib'Sea 106 - HIPPOPOTAMUS - unterwegs.

Beim Kurzwellenfunk gibt es zwei unterschiedliche Nutzergruppen

Angehende Blauwassersegler, die sich eine Kurzwellenfunkanlage installieren wollen, stehen oft vor der Frage, ob sie die aufwendige Amateurfunklizenz machen sollen oder ob eine Seefunklizenz ausreicht.

Um diese Fragestellung zu beantworten, ist es wichtig zu verstehen, dass grundsätzlich zwischen zwei Nutzergruppen unterschieden wird. Sie heißen Amateurfunk (HAM) und Seefunk. Die Abkürzung HAM stammt aus dem englisch-amerikanischen Raum und die Bedeutung ist nicht eindeutig geklärt. Unstrittig ist jedoch, dass der Begriff im 19. Jahrhundert aufgekommen ist und seither der Amateurfunk weltweit als HAM-Radio bezeichnet wird. Für die Seefunker auf den Kurzwellenfunkfrequenzen gibt es eine solche Abkürzung nicht.

Hinweis: Englischsprachige Segler sprechen statt von der Kurzwellenfunkanlage auch vom SSB. Die Abkürzung steht für Single-Sideband (das ist eine spezielle Art der Wellenmodulation beim Funken).

Für den Betrieb einer Kurzwellenfunkanlage ist eine Lizenz erforderlich.

Außerdem muss erwähnt werden, dass der Seefunk über Kurzwelle (KW) nicht mit dem Seefunk über Ultra-Kurzwelle (UKW) zu verwechseln ist. Verwirrenderweise wird beides Seefunk genannt. Allerdings nutzt UKW einen anderen Frequenzbereich.

Amateurfunker und Seefunker nutzen unterschiedliche Kurzwellenfunk-Frequenzen

Beide Funkgruppen nutzen Frequenzen zwischen 3 und 30 MHz. HAM in den Bereichen 1,8 | 3,5 | 7 | 10 | 14 | 18 | 21 | 24 und 28 MHz. Innerhalb dieser Bereiche kann der Amateurfunker unter Beachtung von Frequenz-Nutzungsplänen die Frequenzen relativ frei wählen. Der Seefunker hingegen nutzt feste Frequenzen in den Bereichen 4 | 6 | 8 | 12 | 16 | 18 | 22 und 25 MHz. Sie sind als Kanäle codiert.

Bandplan für Amatuerfunkfrequenzen vom DARC (HAM)

Kanal-Liste für Kurzwellen-Seefunkfrequenzen

ANZEIGE

Lizenz zur Teilnahme am Kurzwellenfunk

Für den Funkbetrieb auf den genannten Frequenzen ist eine Lizenz erforderlich. Das ist entweder die Amateurfunklizenz für HAM oder das Long Range Certificate (LRC) für die Teilnahme am Seefunk auf Kurzwellenfrequenzen. Während das LRC in einem Wochenendkurs erworben werden kann, ist der Erwerb der Amateurfunklizenz vergleichsweise aufwendig.

Kurzwellenfunkanlage an Bord einer Blauwasseryacht

Zum Hintergrund: HAM-Funker dürfen ihre Geräte selbst bauen — daher ist es gewollt, dass sie auch den technischen Hintergrund verstehen. Wer die Amateurfunklizenz erwerben möchte, muss sich mit Spulen, Transistoren, Kondensatoren, Widerständen und anderen elektronischen Bauteilen im Rahmen eines umfassenden Fragenkatalogs auseinandersetzen, obwohl er oder sie an Bord vielleicht „einfach nur funken“ möchte. Hinzu kommen weitere Fragen zum praktischen Betrieb. Daneben müssen eine Menge allgemeine Vorschriften erlernt werden. In Summe sind das etliche hundert Multiple-Choice-Fragen und es sollten ein paar Wochen bis Monate für den Erwerb der Lizenz eingeplant werden.

Prüfungsfragen im Prüfungsteil “Technische Kenntnisse” bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klasse A in der 1. Auflage, Februar 2007 

Prüfungsfragen im Prüfungsteil “Technische Kenntnisse” bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klasse E in der 1. Auflage, September 2006

Prüfungsfragen in den Prüfungsteilen “Betriebliche Kenntnisse” und “Kenntnisse von Vorschriften” bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen A und E in der 1. Auflage, Oktober 2006 

Die meisten Blauwassersegler entscheiden sich für nur eines der beiden Verfahren. Vom Verstand her wäre das LRC aufgrund der einfachen Erlernbarkeit vorzuziehen. Die Crux dabei ist jedoch, dass man nicht weiß, welche Frequenzen die anderen Segler nutzen, die man unterwegs trifft. Auch spielt die Wahl der Lizenz beim Datentransfer, also beispielsweise dem Abruf von Wetterinformationen, eine Rolle. Sowohl für Amateurfunker als auch für Seefunker gibt es unterschiedliche — teils kostenpflichtige — Modelle für den Datentransfer. Sie werden weiter unten betrachtet.

Das Rufzeichen bei der Amateurfunklizenz (HAM) vergibt die Bundesnetzagentur.

Das LRC wird in Deutschland über Segelschulen oder den Deutschen Segler-Verband angeboten. Das Rufzeichen ist das gleiche wie für den UKW-Seefunk und wird von der Bundesnetzagentur vergeben. Die Amateurfunklizenz kann man über den deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) erwerben.

Wurde die Prüfung bestanden, kann auch hier ein Rufzeichen bei der Bundesnetzagentur beantragt werden, das zur Teilnahme am Kurzwellenfunk auf den jeweiligen Frequenzen berechtigt.

Wichtig: Beim Seefunk wird das Rufzeichen an das Schiff vergeben, beim Amateurfunk an die funkende Person.

Ideal aufgestellt sind Crews, die beide Lizenzen besitzen, aber das lässt sich in der Regel zeitlich kaum realisieren.

Datentransfer über Kurzwellenfunk – das Pactor-Modem

Neben dem klassischen Sprechfunk kann über eine Kurzwellenfunkanlage in begrenztem Maße auch Datenverkehr abgewickelt werden. Dazu wird ein sogenanntes Pactor-Modem benötigt, das mit dem Transceiver und einem PC oder Laptop über den USB-Port oder Bluetooth (kann auf einzelnen Frequenzen stören) verbunden wird. Für das Modem gibt es nur einen Hersteller. Er heißt SCS und kommt aus Deutschland (www.scs-ptc.com).

Das Pactor-Modem

Das Pactor-Modem versetzt den Nutzer in die Lage, Computerdaten in Funkwellen umzuwandeln und umgekehrt. Dadurch wird es möglich, zwischen zwei Kurzwellenstationen Daten auszutauschen — beispielsweise Wetterfaxe, Wetterberichte oder E-Mails mit kleinen Dateianhängen (maximal 30 Kilobyte).

Nun darf man sich das jedoch keinesfalls wie eine schnelle Internetverbindung vorstellen. Im Gegenteil. Je nach Verbindungsqualität kann man mit einer nur 10 Kilobyte großen E-Mail durchaus zehn Minuten beschäftigt sein. Auf dem heimischen PC mit DSL-Anschluss würde das keine Sekunde dauern.

Beispiel einer Datenübertragung mit dem Pactor-Modem

Der viel wichtigere Punkt für mich ist jedoch, dass ich durch das Pactor-Modem überhaupt erst in der Lage bin, Daten zu empfangen und zu versenden. Und wenn ich mich dabei auf das Wesentliche konzentriere, ist das ein wertvoller Zusatznutzen im Rahmen der Kommunikation an Bord. Während unserer Weltumseglung haben wir unser Pactor-Modem nahezu täglich im Einsatz gehabt, um Wetterfaxe zu empfangen oder E-Mails mit anderen Seglern und den Daheimgebliebenen auszutauschen, und ich möchte das nicht missen.

Datentransfer über Kurzwellenfunk – Provider: Winlink oder Sailmail?

Um das Pactor-Modem nutzen zu können, benötigt man einen Provider. Er stellt ein weltweites Netz an Funkstationen zur Verfügung, mittels derer der Datentransfer über eine spezielle Software betrieben werden kann. In Abhängigkeit von der eigenen Funklizenz kommen diesbezüglich zwei Provider in Frage.

Winlink

Das Netzwerk Winlink steht allen Nutzern mit einer Amatuerfunklizenz zur Verfügung und wird unkommerziell und somit auch kostenfrei von Amateurfunkern betrieben. Vereinfacht gesagt, besteht eine solche Station aus einem am Internet angebundenen Rechner, der mittels Pactor-Modem mit einem Transceiver samt Antenne gekoppelt ist. Der Transceiver hört feste Frequenzen ab. Meldet sich eine Yacht, nimmt er die Verbindung auf und stellt den Datenaustausch zwischen Segelschiff und Internet her. Da der Betrieb freiwillig geschieht, ist das System fehleranfällig. Ist ein Stationsbetreiber im Urlaub und der Stationsrechner stürzt ab, kann es passieren, dass die Station für ein paar Tage nicht erreichbar ist. Das ist aber eher die Ausnahme.

Eine Registrierung ist zur Teilnahme an diesem Verfahren nicht erforderlich. In der zugehörigen Software wird lediglich das Rufzeichen hinterlegt und losgefunkt. Jedes Rufzeichen hat eine eigene Kurzwellenfunk-E-Mail-Adresse. Sie lautet: Rufzeichen@winlink.org.

Damit die Frequenznutzung nicht ausartet und jeder Segler eine freie Frequenz findet, um seine Nachrichten zu versenden, ist die maximale tägliche Airtime auf 30 Minuten pro Rufzeichen limitiert. Das reicht für den normalen Blauwasserbetrieb vollkommen aus.

Befinden sich zwei Personen mit einem gültigen HAM-Rufzeichen an Bord, verdoppelt sich die Airtime, da das Rufzeichen, wie beschrieben, an die funkende Person und nicht an das Schiff gebunden ist.

Stationsnetz des Providers Winlink

Das alles klingt im Prinzip nicht schlecht — zwei Aspekte sollten jedoch bedacht werden. Erstens: Für die Teilnahme am Winlink-Netzwerk ist die aufwendige Amateurfunklizenz erforderlich. Zweitens: Wer einen Törn auf dem Pazifik plant, wird dort nicht immer den Datenverkehr abwickeln können, da es nur wenige Amateurfunker gibt, die in diesem Teil der Erde eine Pactor-Station betreiben. Oftmals gelingt es zwar auch dort, eine Langstreckenverbindung zu einer Pactor-Station auf Hawaii oder in Australien/Neuseeland aufzubauen, verlassen würde ich mich darauf jedoch nicht.

Sailmail

Für Nutzer mit einer Seefunk-Lizenz gibt es das Stations-Netz Sailmail. Anders als Winlink wird es professionell betrieben und ist kostenpflichtig. Wobei man wissen muss, dass die Jahresgebühr von 275 US-Dollar kaum reicht, um die Kosten der Betreiber zu decken. Vielmehr sponsern Firmen wie ICOM das Netz — wofür man als Segler dankbar sein kann.

Sailmail bietet ein weltweites Netz an Stationen und arbeitet sehr verlässlich. Der Clou: Für die Teilnahme reicht das vergleichsweise leicht zu erwerbende LRC aus. Anschließend füllt man die Online-Registrierung aus (bei der man den Funkschein allerdings nicht vorzulegen braucht), hinterlegt die Kreditkartendaten und bekommt ein Passwort zugesendet. Selbiges wird zusammen mit dem Rufzeichen in der Software hinterlegt, und schon kann es losgehen. Die E-Mail-Adresse lautet dann entsprechend: Rufzeichen@sailmail.com.

Stationsnetz des Providers Sailmail

Wie bei Winlink ist auch bei Sailmail die Airtime gedeckelt. Das Limit liegt bei 90 Minuten in der Woche, also 12 Minuten am Tag. Die Zeit gilt unabhängig von der Personenzahl für das Schiff, da beim Seefunk — wie beschrieben — das Rufzeichen dem Schiff zugeteilt wird.

Fazit

Am Ende des Tages bleibt die spannende Frage, welche Lizenz für die angedachte Langfahrt die richtige ist. Amateurfunk oder Seefunk? Hier gibt es keine pauschale Antwort. Die meisten Segler wählen allerdings folgende Variante: Sie erwerben die einfache Seefunklizenz – also das LRC – und registrieren einen kostenpflichtigen Sailmail-Account für den Datenverkehr. Dazu kaufen sie sich ein Funkgerät, das über alle Frequenzen offen ist — also für Amateurfunk und Seefunk. Hören darf man schließlich auf allen Frequenzen. Wer allerdings in der Konstellation auf einer HAM-Frequenz die Sendetaste drückt, handelt illegal, da die Lizenz nur für Seefunk gültig ist. Auf den Ozeanen dieser Welt scheint das jedoch niemanden zu interessieren. Es kommt ständig vor.

Abschließend hänge ich noch eine Tabelle an, die die Unterschiede der beiden Verfahren Amateurfunk und Seefunk noch einmal gegenüberstellt.

In diesem Sinne: 55
(das ist ein gebräuchliches Kürzel bei den Amateurfunkern und bedeutet: Viel Erfolg!)

HAM (Amateurfunk) und SSB (Seefunk) im Vergleich

Das könnt dich auch interessieren

UKW-Seefunk auf Langfahrtyachten

Auf Blauwasseryachten ist UKW-Seefunk unverzichtbar. Warum das so ist und was dabei beachtet werden sollte, verrät dieser Beitrag.

Download: Sendeplan Wetterfax weltweit (für Kurzwellenfunk)

Wetterfaxe können zu bestimmten Zeiten über die Kurzwellenfunkanlage mittels Pactor-Modem an Bord einer Blauwasseryacht empfangen werden. Hier gibt es die aktuellen Sendezeiten zum Download.

Bücher und Links zum Thema Kurzwellenfunk

Ein Thema mit sieben Siegeln? Nicht mit dieser Übersicht über hilfreiche Bücher und Links zum Thema Kurzwellenfunk auf einer Blauwasseryacht.
Subscribe
Informiere mich bei
guest
15 Comments
Älteste
Aktuellste Likes
Inline Feedbacks
View all comments
Christooh
Christooh
6 Jahren her

Oh ja, ohne Rufzeichen auf 14.31x … hört man den ganzen Sommer und wehe man spricht denjenigen drauf an …

Peter Fernweh
Peter Fernweh
6 Jahren her

Reicht der alte gelbe Lappen Allgemeines Sprechfunkzeugnis erworben 1975 für die Kurzwelle für UKW habe ich inzwischen den SRC da ich die Übergangsfrist verpaßt hatte?

Vielen Dank für eine Antwort

Oliver Langen
Oliver Langen
6 Jahren her
Reply to  Peter Fernweh

Peter, Voraussetzung für den LRC ist der SRC. Hast Du den, ist die Erweiterung in einer Woche erledigt. Umschreiben alleine auf SRC geht nicht, da Du den GMDSS Teil noch machen muss, ich meine, das ist eine Zusatzprüfung um auf SRC zu kommen und dann kannst Du auf LRC aufbohren

Hermann
Hermann
5 Jahren her
Reply to  Peter Fernweh

Der gute alte, gelbe Lappen ist wirklich gut wenn du damit das “Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst” meinst. Es ist eine altes kommerzielles Zeugnis und wenn du dich an deinen damaligen Unterricht erinnerst, habt ihr auch Übungen auf Kurzwelle gemacht. Also auch für Kurzwelle! Damit ist die Frage schon beantwortet. Nur darfst du damit absolut kein GMDSS-Gerät bedienen!! Der “gelbe Lappen” hat den Vorteil, daß er zeitlich unbefristet gültig ist. Wenn du auch GMDSS “betreiben” willst, dann LRC, SRC oder das kommerzielle “Allgemeine Betriebszeugnis für Funker” = GOP = General Operator’s Certificate welches seit 1992 (?) eine Gültigkeit von fünf… Mehr lesen »

Thomas
Thomas
5 Jahren her

Funkamateure verstehen unter Amateurfunkern eher den CB Bereich. 😉

Roland
Roland
5 Jahren her
Reply to  Thomas

Japp, DO4DH

Hermann
Hermann
5 Jahren her
Reply to  Thomas

Ich kenne es nur so, daß der Amateurfunkdienst durch Funkamateure gemacht wird.

Otto
Otto
5 Jahren her

Ich würde gerne Amateurfunk nutzen. Welche Lizenz ist notwendig A oder E – irgendwie finde ich da nicht die richtige Antwort.

Martin
Martin
5 Jahren her
Reply to  Otto

A oder E. Die A-Klasse ermöglicht Dir die Nutzung aller für den Amateurfunkdienst ausgwiesenen Frequenzen mit der maximalen Leistung (max. 750 Watt – jedoch gelten in verschiedenen Frequenzbereichen niedrigere Höchstleistungen). Die Klasse E ist ebenfalls eine Amateurfunklizenz. Hier gibt es jedoch Beschränkungen bei den nutzbaren Frequenzen und es ist eine maximale Leistung von 100 Watt erlaubt.

siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkzeugnis

Rony Wayand
Rony Wayand
3 Jahren her
Reply to  Otto

Also ich habe die klasse E Erworben reicht völlig aus für meine Bedürfnisse ich kann 2m-70 cm und kurzwelle betreiben mit 100 Watt

Olegmi
Olegmi
4 Jahren her

“Fazit” sieht etwas anders aus: Man erwerbt eine Amateurfunkzeugnis Klasse A und beantragt eine Zulassung zur Teilname am Amateurfunkdienst (beinhaltet Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens). LRC (und SRC) hat nichts mit Sailmail Account zu tun – dafür braucht man lediglich ein schiffsgebundenes Seefunk Rufzeichen – hat man mit seinem UKW-Funk so oder so (eine Lizenz muss dann der funkende Funker vorweisen). Uns das Senden auf Seefunkfrequenzen mit einem “frequenzerweiterten” Amateurfunktransceiver ist an sich weniger illegal (ob mit oder ohne LRC), wie das senden in Amteurfunkbänder ohne Amateurfunkgenehmigung. Darüber hinaus weisst ein Amateurfunkzeugnisinhaber (im krassen unterschied zum LRC-Inhaber) meistens viel besser, was… Mehr lesen »

John
John
3 Jahren her

Ich habe diesen interessanten Beitrag von Sönke Roever vor einiger Zeit gelesen und ihn direkt angeschrieben. Ich Blindfuchs hatte die Möglichkeit zum Kommentieren nicht gesehen. Hier meine Anmerkungen: Für Skipper ist die Teilnahme am weltweiten Seefunkdienst und dem GMDSS (global maritime distress and safety system) via DSC (digital selective calling) auf Ultrakurzwelle und Kurzwelle durchaus eine Lebensversicherung. Warum also nicht nutzen? Sollte man eine Yacht chartern, die eine ship station license hat, also Funkausrüstung besitzt, braucht man als Skipper den entsprechenden Befähigungsnachweis. Ein Amateurfunkgenehmigung nutzt hier nichts. Der Amateurfunkdienst ist ebenfalls ein internationaler Funkdienst, aber mit ganz anderer Zielsetzung. Es… Mehr lesen »

Blondini
Blondini
1 Jahr her

Hi, ich habe vor kurzem in einer Hauruckaktion noch die A Lizenz erworben, da ein neuer Fragenkatalog bereits fertigestellt ist und deutlich umfangreicher wird. Aus diesem Grund habe ich mir mit der App die Fragen in den Kopp geprügelt. Bei näherem Hinsehen ergaben sich auch in vielen Fragen Eselsbrücken. Also es geht, das Zeugs zu lernen auch wenn man kein Nachrichtentechniker.

Der neue Fragenkatalog kommt frühestens zum Jahresende 2023

FJS
FJS
7 Monaten her

Walter
Hallo Walter

FJS
FJS
7 Monaten her
Reply to  FJS

Kann mir jemand antworten?