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Sönke hat 100.000 Seemeilen Erfahrung im Kielwasser und von 2007 bis 2010 zusammen mit seiner Frau Judith die Welt umsegelt. Er veranstaltet diverse Seminare auf Bootsmessen (siehe unter Termine) und ist Autor der Bücher "Blauwassersegeln kompakt", "1200 Tage Samstag" und "Auszeit unter Segeln". Sönke ist zudem der Gründer von BLAUWASSER.DE und regelmäßig mit seiner Frau Judith und seinen Kindern auf der Gib'Sea 106 - HIPPOPOTAMUS - unterwegs.
In den deutschen Teilen der Ostsee gibt es Schießübungen
Wer innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer auf der Ostsee segelt, kommt mitunter nicht umhin, sich mit Sperrgebieten in Form von militärischen Übungsgebieten auseinanderzusetzen – den sogenannten Schießgebieten. Zu bestimmten Zeiten werden diese Gebiete für den Schiffsverkehr gesperrt.
Die Beschränkungen kommen insbesondere beim Segeln in der Eckernförder Bucht, in der Nähe der Schleimündung, in der Hohwachter Bucht und nordöstlich von Fehmarn zum Tragen. Wer in diesen Gewässern segelt, muss sich mit den Schießzeiten beschäftigen und gegebenenfalls eine Umfahrung in Kauf nehmen. Wichtig zu wissen ist daher, wo man die Informationen dazu bekommt und was man darf beziehungsweise nicht darf. Im Folgenden haben wir daher einige Infos zusammengestellt (Reihenfolge von West nach Ost).
Was muss bezüglich des Schießgebietes Eckernförder Bucht von Seglern beachtet werden?
In der etwa acht Seemeilen langen Eckernförder Bucht gibt es fünf Gebiete, die für militärische Zwecke genutzt werden:
- das Sperrgebiet Eckernförde Nord
- das Sperrgebiet Eckernförde Süd
- das Warngebiet Eckernförde Süd (Torpedoschießbahn)
- das Warngebiet Aschau
- das Sperrgebiet Surendorf
Die Sperrgebiete Surendorf, Eckernförde Nord und Süd dürfen, wie der Name bereits suggeriert, generell nicht befahren werden. Hier ist der Aufenthalt von Fahrzeugen verboten!
Die Warngebiete Eckernförde Süd (Torpedoschießbahn) und Aschau dürfen nur außerhalb der Schießzeiten befahren werden. Zudem ist in diesen Gebieten das Ankern, Fischen und Angeln immer verboten.
Wenn in den Warngebieten geschossen wird, zeigen Signalstellen an Land beim Warngebiet Aschau und die Sicherungsfahrzeuge auf See folgende Zeichen:
- Eckernförde Süd: bei Nacht: senkrecht übereinander von oben nach unten drei Lichter weiß, weiß, grün. Bei Tag: senkrecht übereinander von oben nach unten Kegel, Kegel, Ball.
- Aschau: bei Nacht: senkrecht übereinander von oben nach unten zwei Lichter weiß, grün. Bei Tag: Ball.
Da es zu diesen Warngebieten keine Informationen im Internet oder per Funk gibt, halte ich mich mit den Schießzeiten nicht groß auf und segle stattdessen immer durch den durchgängig freien Nordteil der Eckernförder Bucht, der dafür mehr als genug Raum lässt.
Was muss bezüglich des Schießgebietes Schönhagen von Seglern beachtet werden?
Das Sperrgebiet Schönhagen darf generell nicht befahren werden. Hier ist der Aufenthalt von Fahrzeugen verboten! Es handelt sich dabei um ein rechteckiges Seegebiet mit einer Ausdehnung von drei mal zwei Seemeilen. Das Sperrgebiet liegt eben südöstlich der Einfahrt in die Schlei und ist vorwiegend von Bedeutung, wenn man zwischen Kiel und der Schlei segelt.
Was muss bezüglich des Schießgebietes Hohwachter Bucht von Seglern beachtet werden?
Im Schießgebiet Hohwachter Bucht und auf den Truppenübungsplätzen in Putlos beziehungsweise Todendorf werden normalerweise nur werktags Schießübungen durchgeführt. Dabei wird insbesondere auch von Land aus bis raus in das Seegebiet der Hohwachter Bucht geschossen.
Die Zielgebiete befinden sich zwischen der Kieler Förde im Westen und der Insel Fehmarn im Osten. Von Bedeutung sind in diesem Abschnitt drei Gebiete, die mit gelben Sperrgebietstonnen begrenzt werden (Toppzeichen: liegendes Kreuz):
- das Warngebiet (Schießgebiet) Todendorf
- das Warngebiet (Schießgebiet) Putlos
- der Gefahrenbereich Hohwachter Bucht nördlich der Warngebiete
Wie zu lesen ist, wird zwischen Warngebieten und Gefahrenbereichen unterschieden. Das bringt unterschiedliche Regeln und Verhaltensregeln für Segler mit sich.
Wenn geschossen wird, gilt für die beiden Warngebiete Putlos und Todendorf im offiziellen Wortlaut: Das Befahren ist gemäß Verordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal vom 1. Juni 2012 (Banz. AT 11.06.2012 V1), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. April 2013 (Banz. AT 15.04.2013 V1), verboten.
Mit anderen Worten: Wenn geschossen wird, werden die Warngebiete Putlos und Todendorf zu Sperrgebieten. Sie dürfen dann mit Yachten nicht befahren werden. Das sollte jeder Segler beachten, da andernfalls empfindliche Geldstrafen drohen.
Etwas anders verhält es sich mit dem Gefahrenbereich in der Hohwachter Bucht. Das Gefahrengebiet (bezeichnet durch die Leuchttonnen H1 bis H3) liegt außerhalb der Warngebiete. Es ist während der Schießzeiten möglichst zu meiden, kann aber nach vorheriger Absprache mit der Bundeswehr befahren werden. Die Absprache erfolgt über UKW-Seefunk-Kanal 11/Ruf: Todendorf Naval.
Wer die aktuellen Schießzeiten in der Hohwachter Bucht in Erfahrung bringen möchte, wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) fündig. Das ist in meinen Augen der einfachste Weg.
Neben den Informationen, die vom BSH zur Verfügung gestellt werden, verbreitet die Küstenfunkstelle Todendorf Naval von Montag bis Freitag jeweils um 7.30, 11.00 und 15.30 Uhr eine Lagemeldung auf UKW-Seefunk-Kanal 11 zu den aktuellen Gefahrenbereichen für den Schießbetrieb. Die Lagemeldung wird 5 Minuten zuvor auf Kanal 16 angekündigt. In Ausnahmefällen wird auch am Sonnabend um 7.30 und 11.00 Uhr eine Lagemeldung verbreitet.
Theoretisch gibt es auch sichtbare Signale an Land und auf Sicherungsfahrzeugen auf See. An Land befinden sich solche Signalstellen bei Heidkate, Hubertsberg, Wessek, Blankeck und Heiligenhafen. Es gibt auch noch die Signalstelle Leuchtturm Neuland. Sie schaltet sich bei Dämmerung jedoch automatisch aus und liefert daher nur ein Tagsignal.
Hinweis: Es finden auch außerhalb der kommunizierten Schießzeiten Übungen statt, bei denen Leucht- und Signalmunition (außer Signal rot) verschossen wird. Dies hat dann jedoch keinen Einfluss auf die Schifffahrt.
Was muss bezüglich des Schießgebietes Marienleuchte von Seglern beachtet werden?
Das Sperrgebiet Marienleuchte nordöstlich von Fehmarn ist etwa eine mal eine Seemeile groß und darf generell nicht befahren werden. Hier ist der Aufenthalt von Fahrzeugen verboten! Aufgrund seiner geringen Größe stellt es für gewöhnlich kein Hindernis dar.
Fazit
Wer an der deutschen Ostseeküste segelt, erfährt wenig Einschränkungen durch die Bundeswehr. Einzig in der Hohwachter Bucht ist ein Umweg von über vier Seemeilen in Kauf zu nehmen, wenn die in den Seekarten ausgewiesenen Schießgebiete zu Sperrgebieten werden.
Versehentliches Durchfahren eines militärischen Sperrgebietes kann gefährlich sein und ist zudem mit hohen Geldstrafen verbunden. Daher sollte sich jeder Skipper im Vorweg informieren, ob ein Gebiet frei oder gesperrt ist.