Revierinformation Kroatien für Bootseigner und Chartersegler

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Jürgen Strassburger bereist als Journalist seit vielen Jahren alle kroatischen Küstengewässer. Sein zweibändiges Küstenhandbuch Kroatien (das auch Slowenien und Montenegro umfasst) wird dabei laufend aktualisiert. Der Revierführer (Verlag Edition Maritim) hat sich zu einer Art Standardwerk für Kroatien entwickelt, der in regelmäßigen Abständen in überarbeiteten Auflagen erscheint.

Bestimmungen, Einreise, Gebühren, Charter, Bojenfelder, Nationalparks, Wetter und vieles mehr

Kroatien zählt unter Yachteignern und Charterern zu den beliebtesten Revieren im Mittelmeer. Fast 2.000 Kilometer Festlandsküste und 1.246 Inseln (mit noch einmal 4.400 Kilometern Küstenlinie!) sorgen für eine einzigartige Vielfalt, die Kroatien in viele verschiedene Küstenabschnitte teilt.

In diesem Beitrag aber geht es nicht um die touristischen Highlights Kroatiens, sondern ausschließlich um die Darstellung der wichtigsten Regeln, Bestimmungen und Vorschriften für die Sportschifffahrt, die vor allem für Bootseigner, aber auch für Chartergäste von Bedeutung sind. Diese Hinweise sollen helfen, Konflikte mit Behörden zu vermeiden und den Bootsurlaub in Kroatien so unkompliziert wie möglich zu machen.

Alle Fakten und Informationen für die Sportschifffahrt beantwortet dieser Artikel. ©Bodo Müller

Eurozone und Schengenbeitritt

Knapp zehn Jahre nach dem Beitritt Kroatiens in die Europäische Union am 1. Juli 2013 erfolgten am 1. Januar 2023 zwei weitere Integrationsschritte, von denen durchweg positive Effekte für die weitere Entwicklung des Landes, insbesondere aber des Tourismus erwartet werden dürfen: Der endgültige Abschied von der Kuna und die Einführung des Euro erspart allen Gästen den oftmals mit hohen Gebühren belegten Umtausch der Währungen und führt gleichzeitig zu einer nachvollziehbaren Preistransparenz. Der Beitritt Kroatiens zum Schengenraum sorgt für den freien und uneingeschränkten Personenverkehr an den Binnengrenzen. Die positiven Auswirkungen auch für den nautischen Tourismus beschreiben wir in dem Kapitel „Einreise über See“.

Einreise über See

Läuft ein Boot (egal unter welcher Flagge) aus einem Schengen-Mitgliedstaat kommend (also beispielsweise Italien oder Slowenien) über See in kroatische Seegewässer ein, muss zur Anmeldung von Boot und Crew und (falls für das Jahr noch nicht erfolgt) zur Zahlung der Schiffssicherheitsgebühr (früher Permit) ein beliebiges Hafenamt angelaufen werden.

Für Boote, die zuletzt in einem Nicht-Schengen-Staat ausklariert haben (Drittländer wie zum Beispiel Albanien oder Montenegro), gilt weiterhin, dass sie ohne Verzögerung und Zwischenstopp den nächstgelegenen, für den internationalen Seeverkehr geöffneten Grenzhafen (Port of Entry) ansteuern müssen, um dort die Einreiseformalitäten zu erledigen. Zollgrenzhäfen sind Umag, Pula, Raša-Bršica, Rijeka, Mali Losinj, Zadar, Sibenik, Split, Vis, Ploče, Ubli, Dubrovnik und Cavtat. In Slowenien stehen Booten aus Drittländern die Seegrenzhäfen Koper und Piran offen.

Ein Port auf Entry (Zollhafen) muss nur noch angelaufen werden, wenn zuletzt in einem Nicht-Schengenstaat ausklariert wurde. ©Jürgen Strassburger

Einreise mit dem Boot über Land

Wer mit dem Trailerboot nach Kroatien reist, wird an den Binnengrenzen nur noch in Ausnahmefällen Pass- und/oder Zollkontrollen erleben. Bevor aber am Ziel- bzw. Urlaubsort das Boot gewassert werden kann, muss es beim zuständigen Hafenamt angemeldet werden (siehe dazu Kapitel „Anmeldung“ und „Entgelte und Gebühren“).

Jedes Boot, das in kroatischen Gewässern eingesetzt werden soll, muss beim Hafenamt angemeldet werden. ©Bodo Müller

Beim Hafenamt

Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 5 kW und mehr als 2,5 m Länge dürfen in kroatischen Gewässern nur betrieben werden, wenn sie zuvor beim Hafenamt (Lučka kapetanija) oder der Zweigstelle eines Hafenamtes (Ispostava lučke kapetanije) angemeldet und mit einem „Permit“ ausgestattet wurden.

Beiboote (Dingis) sind mit eigenem „Permit“ anmeldepflichtig, wenn sie weiter als 500 m vom Mutterschiff entfernt eingesetzt werden. Diese räumliche Begrenzung gilt nicht für Fahrten zwischen einer verankerten Yacht und dem nächstgelegenen Ufer.

Bei der Anmeldung im Hafenamt sind folgende Papiere vorzulegen:

  • Personaldokumente (der Crew)
  • Bootsdokumente
  • Bootsführerschein
  • Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht)
  • Crewliste (nur bei Einreise über See)
  • Vollmacht zur Nutzung des Bootes, wenn der Eigner nicht an Bord ist

Bootsanmeldung online?

Die seit mehreren Jahren angekündigte Anmeldung des Bootes über das Online-Portal steht in ihren Grundfunktionen nach wie vor nicht in deutscher Sprache zur Verfügung (Stand August 2025). Außerdem sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um die Online-Registrierung überhaupt durchführen zu können: Deutsche brauchen einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion, Österreicher eine „ID-Austria“. Außerdem muss das Boot schon einmal in Kroatien angemeldet gewesen sein. Für die meisten Bootseigner bleibt der traditionelle Gang zum Hafenamt deshalb die erste Wahl für die Bootsanmeldung. Alternativ kann man den Service eines Dienstleisters wie beispielsweise SeaHelp in Anspruch nehmen, der die gewünschten Dokumente in drei bis fünf Werktagen beschafft. Dafür wird ohne Seahelp-Mitgliedschaft eine Servicegebühr von 65 Euro (Verlängerung) bzw. 95 Euro (Neuanmeldung) verlangt. Mitglieder zahlen 45 bzw. 65 Euro.

Entgelte und Gebühren

Bei der Anmeldung des Bootes beim Hafenamt ist das vorgeschriebene Entgelt für die Schiffssicherheit (Permit) zu zahlen. Für Boote über 7 Meter Länge mit eingebauten Kojen wird außerdem eine Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) fällig, die ab sofort nur noch online bezahlt werden kann.

Entgelt für die Schiffssicherheit und Leuchtfeuerabgabe

Das Entgelt für die Schiffssicherheit ist abhängig von der Länge des Bootes und der Gesamtmotorleistung und lässt sich nach folgender Faustformel berechnen:

Bootslänge (in Meter) x 2,70 Euro + Gesamtmotorleistung in kW x 0,27 Euro = Sicherheitsgebühr

Außerdem werden fällig:
Die Leuchtfeuerabgabe, die für Boote bis 12 m Länge 1,33 Euro/m und für Boote über 12 m Länge 3,33 Euro/m beträgt. Für die obligatorische „Informative Seekarte“ werden 2,70 Euro berechnet.

Der Beleg über die bezahlte Abgabe muss an Bord mitgeführt werden. Er gilt als Bestätigung der Erlaubnis zum Befahren der kroatischen Gewässer. Diese Erlaubnis gilt jeweils bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres.

In den meisten Bojenfeldern werden die Gebühren nach Bootslänge berechnet. ©Bodo Müller

Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) nur online möglich!

Eigner oder Benutzer (mit Vollmacht) von Kajütbooten mit mehr als 7 m Länge, deren Crew (Eigner und/oder Besatzung) an Bord übernachten, müssen sich über eine Online-Plattform anmelden und eine Aufenthaltsgebühr bezahlen. Für die Berechnung der fälligen Gebühr gibt es zwei Optionen: nach Bootslänge und Dauer des Aufenthalts (gestaffelt in sechs Zeiträume von drei Tagen bis zu einem Jahr) oder einer Tagesgebühr von 1,33 Euro pro Crewmitglied (Stand 2026). Kinder bis 12 Jahre und Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent einschließlich einer Begleitperson sind frei.

Die Online-Plattform liegt auch in deutscher Sprache vor. Die Berechnung der fälligen Gebühr erfolgt automatisch. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls online.

Gebühren für Charterer

Mit den vorgenannten Anmelde- und Gebührenformalitäten haben Chartergäste in Kroatien üblicherweise nichts zu tun, weil die Abwicklung dieser bürokratischen Vorgänge von den jeweiligen Charterfirmen übernommen wird. Die pro Person und Tag fällige Aufenthaltsgebühr für Chartercrews (siehe oben) wird üblicherweise für die Dauer des Törns am Charterstützpunkt bezahlt.

Seefunk

Seefunkanlagen dürfen in Kroatien nur von Personen betrieben werden, die über ein der Funkanlage entsprechendes Funkzeugnis verfügen. Hat eine Yacht keine Funkanlage, muss auch kein Funkzeugnis nachgewiesen werden. Charterboote gelten in Kroatien als gewerbliche Schiffe und sind als solche ausrüstungspflichtig. Zur Ausrüstungspflicht gehört, dass jedes Charterboot mit einem UKW-Seefunkgerät ausgestattet ist. Daraus folgt, dass jede Chartercrew ein Mitglied haben muss, das über eine notwendige Funklizenz (UKW-Sprechfunk-Zeugnis/SRC/LRC) oder ein kroatisches Funkzeugnis verfügt.

Auch Charterkunden müssen in Kroatien einen Funkschein vorweisen. ©Michael Amme

Bootsführerschein

Motorisierte Boote jeglicher Leistung sind in Kroatien führerscheinpflichtig (keine kW-Freigrenze!). Die Führerscheinpflicht gilt auch für Segelboote von über 3 Meter Länge. Der Schiffsführer eines nicht unter kroatischer Flagge laufenden Bootes muss entsprechend den Vorschriften seines Flaggenstaates zum Führen des Bootes befähigt und berechtigt sein.

Wenn im Heimatstaat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, muss der Schiffsführer einen Befähigungsausweis beziehungsweise ein Zeugnis vorlegen, das den kroatischen Vorschriften entspricht, das heißt entweder ein kroatisches Patent oder einen der anerkannten ausländischen Bootsführerscheine, die auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Seeverkehr aufgeführt sind.

Ein ausländischer Skipper, der ein Boot unter kroatischer Flagge führt, muss entweder ein der Bootskategorie entsprechendes kroatisches Patent oder ein vom kroatischen Ministerium für Seewesen, Verkehrswesen und Infrastruktur anerkanntes ausländisches Dokument besitzen. Folgende ausländische Bootsführerscheine sind nach dieser Vorschrift in Kroatien anerkannt:

  • Deutschland: Sportbootführerschein See (und höherwertige Scheine)
  • Österreich: Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt (und höherwertige Scheine)
  • Schweiz: Führerausweis A (und höherwertige Scheine)

Bootsdokumente

Alle nach deutschen Vorschriften ausgestellten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere (beispielsweise Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, Internationaler Bootsschein, Flaggenzertifikat) werden in Kroatien akzeptiert. Österreichische Eigner müssen den österreichischen Seebrief, Schweizer den schweizerischen Flaggenschein vorlegen.

Für die Anmeldung muss ein aktuelles Bootsdokument vorhanden sein. ©Jürgen Strassburger

Versicherungsnachweis

Für Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 kW muss eine gültige Bootshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden (Blaue Versicherungskarte). Die vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt derzeit knapp 500.000 Euro für Sach- und Personenschäden.

Vollmacht

Sind auf einem im Privatbesitz befindlichen Boot während der Fahrt in kroatischen Hoheitsgewässern der oder die Eigner nicht persönlich an Bord, darf das Boot nur von einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person geführt werden. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und von einem Notar des Heimatlandes beglaubigt sein. Neben der Vollmacht muss die Kopie des aktuell gültigen Bootsdokumentes (Bootsregistrierung) des Flaggenstaates vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für geliehene Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien verbracht werden.

Charterkunden müssen nur die Aufenthaltsgebühr entrichten. ©Bodo Müller

Wichtige Schifffahrtsvorschriften

Höchstgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Häfen, Buchten und engen Fahrwassern beträgt 2 bis maximal 8 Knoten (Schifffahrtszeichen beachten!). Auch in Buchten können Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, die durch Schifffahrtszeichen angezeigt werden.

Mindestabstand zur Küste

300 m bei hoher Geschwindigkeit (Gleitfahrt) sowie für Wasserfahrzeuge über 30 m Länge;
150 m für Wasserfahrzeuge zwischen15 und 30 m Länge;
50 m für Wasserfahrzeuge kleiner als 15 m.

Mindestabstand zu Badegebieten

50 m zur sichtbaren Begrenzung (Bojen oder Schwimmleine) für Wasserfahrzeuge unter 15 m Länge;
100 m für Wasserfahrzeuge zwischen 15 und 30 m Länge;
300 m für Wasserfahrzeuge über 30 m Länge.

Einige Regeln zum Mindestabstand müssen eingehalten werden. ©Bodo Müller

Schnelle Boote

Jetboote, Schlauchboote und alle offenen Boote (Boote ohne Deck), die in kroatischen Binnen- und Küstengewässern fahren und deren Geschwindigkeit 20 Knoten überschreitet, müssen ein Sicherheitsarmband (Quickstop) haben, das an der Person befestigt sein muss, die das Boot steuert. Alle Personen auf Booten, die mehr als 20 Knoten fahren, müssen während der Fahrt Schwimmwesten tragen, es sei denn, sie befinden sich in Innenräumen.

Ankern

Ankern in einer Entfernung von weniger als 150 m zum Ufer eines Naturbadegebiets ist verboten. Diese Regelung gilt für Gebiete, die im Flächennutzungsplan des zuständigen Küstenortes als Natur-Badegebiet ausgewiesen sind! Weder gibt es bisher eine Liste derartiger Gebiete, noch sind solche in amtlichen Seekarten ausgewiesen oder von See erkennbar beschildert. Die praktische Umsetzung dieser Regelung wird also noch einige Irritationen aufwerfen.

Beim Ankern vor abgegrenzten Badegebieten darf der Schwojbereich einen Abstand von 50 m zur Schwimmleine oder Boje nicht unterschreiten.

Beim Ankern mit Landleine sind Boote so festzumachen, dass Boot, Bootsteile oder Zubehörteile nicht mehr als 50 m vom Ufer entfernt sind. Außerdem dürfen Bäume und Buschwerk im Uferbereich nicht zum Festmachen benutzt werden. Festmacherleinen und Ankerketten dürfen die Fahrt anderer Wasserfahrzeuge nicht behindern.

Verordnung über Boote und Yachten in Kroatien

Am 1. Februar 2020 trat in Kroatien eine Verordnung in Kraft, mit der vor allem Richtlinien der Europäischen Union in kroatisches Recht umgesetzt wurden. Einige Regelungen betreffen alle Bootseigner, die mit ihren Booten kroatische Gewässer befahren.

Umweltschutz

Öl und Ölgemische aus Booten mit Antriebsmaschine dürfen nicht ins Meer gelangen. Sie müssen in geeigneten Tanks oder tragbaren Sammelbehältern an Bord aufbewahrt werden. Gleiches gilt für sanitäre Abwässer. Boote unter kroatischer Flagge, die über eine Seetoilette verfügen, müssen mit einem Auffangbehälter (Fäkalientank) für die Abwasserrückhaltung oder einer anderen Einrichtung zur Aufnahme von sanitären Abfällen ausgestattet sein, die an Land entsorgt werden können. Da nur wenige kroatische Häfen/Marinas über Fäkalien-Absaugstationen verfügen und das Entleeren der Tanks in Häfen, Marinas und in Strandnähe aber untersagt ist, bleibt in der Praxis häufig nur die Entsorgung des Tanks auf offener See.

Das Einbringen von Müll (alle Arten von Abfällen einschließlich Speiseresten und -öl) ins Meer ist verboten. Ausgenommen sind frischer Fisch und seine Reste.

Kroatiens außergewöhnlich gute Wasserqualität muss unbedingt geschützt werden. ©Bodo Müller

Bojenfelder mit Konzession

Aktuell informiert lediglich die vom Ministerium herausgegebene App „Nautical Info Service Croatia (nIS)“, die kostenlos auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht, über „Häfen und Ankerplätze“. 120 Spots waren im August 2025 im Untermenu „nautische Ankerplätze“ verzeichnet, das aber nicht nur konzessionierte Bojenfelder umfasst, sondern auch sonstige Ankerplätze. Die Infos beschränken sich auf unvollständige Kontaktdaten, fragwürdige Zahlen zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Bojen und Koordinaten zur Lage des Bojenfeldes. Gebührenangaben fehlen vollständig.

Es ist deshalb sehr erfreulich, dass der österreichische Segler Wolfgang Götzinger seine Website wieder in Betrieb gesetzt hat und auf Google-Maps basierten Karten die Bojenfelder mit allen wichtigen Informationen präsentiert. Ob es ihm allerdings gelingen wird, die rasante Entwicklung der Gebühren für die Nutzung einer Boje auf aktuellem Stand zu halten, wird sich zeigen.

Kostenpflichtige Bojenfelder bieten die Chance, unbeschwert in Buchten übernachten zu können. ©Bodo Müller

Den realen Stand der Liegegebühren für die konzessionierten Bojenfelder vor Ort nachzuvollziehen ist schwierig. Obwohl die Konzessionäre verpflichtet sind, dem Gast auf Verlangen eine bestätigte Preisliste der Liegegebühr vorzulegen, erweist sich das in der Praxis jedoch oft als schwierig: Die Herausgabe einer solchen Liste wird mitunter verweigert und eine amtliche Information über die zulässigen Preise dem Gast vielerorts nicht zur Verfügung steht. Festzuhalten ist, dass die Gebühren von Bucht zu Bucht unterschiedlich sind. Mal wird nach Euro pro Meter Bootslänge (3 bis 7 €/m sind möglich), mal auch pro Boot nach drei bis sechs Längenkategorien abkassiert. Die Preisdynamik hat in den letzten Jahren inflationäre Züge angenommen.

Das Ankern in Bojenfeldern ist verboten. Der Mindestabstand zu einem Bojenfeld muss beim Ankern 150 m betragen.

Zwischen den Muringbojen ist das Ankern verboten. ©Michael Amme

Tauchen in kroatischen Gewässern

Individuelles Tauchen

Wer in Kroatien ohne fremde Hilfe, Aufsicht und die Organisation durch einen fachkundigen Führer oder Tauchlehrer mit eigener Tauchausrüstung auf eigene Verantwortung und an Plätzen seiner Wahl tauchen will, braucht eine Genehmigung für das individuelle Tauchen und einen Tauchausweis. Beide Dokumente können bei jedem Hafenamt erworben werden. Die Genehmigung kostet 350 Euro, der Ausweis 15 Euro. Genehmigung und Ausweis sind ab Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig.

Der Tauchplatz muss gut sichtbar gekennzeichnet sein, entweder durch eine in der Mitte des Tauchgebietes gesetzte rote oder orangefarbene Boje oder durch eine hoch aufragende Tauchflagge, die auf dem Boot angebracht ist, von dem aus das Gebiet betaucht wird. Passierende Boote müssen zu Tauchbojen einen Abstand von mindestens 100 m einhalten!

Zu beachten sind Gewässergebiete, in denen ein striktes Tauchverbot besteht, und solche Gebiete, die nur nach Erteilung einer Sondergenehmigung betaucht werden dürfen.

Organisiertes Tauchen

Rund 170 Tauchzentren und viele Tauchclubs bieten in Kroatien organisiertes Tauchen, aber auch eine Tauchausbildung mit umfangreichem Service an. Ein weiterer Vorteil des organisierten Tauchens: Etliche Tauchzentren haben Sondergenehmigungen des kroatischen Kultusministeriums zum Betauchen von Gewässergebieten, die für individuelle Taucher tabu sind.

Für das selbstständige Tauchen benötigt es in Kroatien eine Genehmigung. ©Bodo Müller

Angeln

Freizeitangler benötigen eine Genehmigung (Zulassung), die beim Kroatischen Sportfischerverband oder bei lokalen Sportfischervereinen erhältlich ist. Die Zulassung kann auch online erworben werden.

Die Zulassung wird für einen Tag (8 Euro), drei Tage (20 Euro) oder sieben Tage (40 Euro) ausgestellt. Eine Genehmigung für 150 Tage kostet für Minderjährige und Personen über 65 Jahre 13,50 Euro, für Erwachsene bis 65 Jahre 100 Euro. Kinder unter 14 Jahre dürfen ohne Zulassung angeln. Jahresgenehmigungen für das Freizeitangeln dürfen nach dem Fischereigesetz nur vom 1. Dezember bis zum 1. März ausgegeben werden.

Wer das Angeln nicht nur seinen Kindern überlassen möchte, benötigt eine Genehmigung. ©Michael Amme

Wind und Wetter

An der kroatischen Adriaküste herrscht mediterranes Klima mit trockenen, heißen Sommern und milden, feuchten Wintern. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Küste liegen im Sommer zwischen 26 und 30 Grad Celsius, im Winter zwischen 5 und 10 Grad Celsius. Die Wassertemperatur des Meeres beträgt im Sommer etwa 25 Grad Celsius, im Winter 12 Grad Celsius.

Die wichtigsten Winde an der Adria sind: Maestral, Burin, Bora, Tramontana, Jugo (Schirokko), Lebić (Garbin), Newera (Newerin).

Ja, auch in Kroatien muss gelegentlich mit Starkwind gerechnet werden. ©Bodo Müller

Maestral

Der typische kroatische Sommerwind. Er weht bei hohem Luftdruck und schönem Wetter tagsüber aus Nordwest und schläft zum Abend hin ein. Im Verlauf des Tages kann der Maestral bis zu fünf Beaufort stark werden und leichten bis mäßigen Seegang verursachen.

Burin

Die nächtliche Antwort auf den Maestral: Weht aus Nord-Nordost an der Nordadria, aus Ost-Südost an der Südadria. Kurz vor Tagesanbruch erreicht er seine größte Stärke, schläft danach aber rasch ein.

Regel: Burin bei Tagesanbruch, Maestral am Nachmittag und wieder Burin in der Nacht gelten als sicheres Vorzeichen für anhaltend schönes Wetter an der Adria.

Bora

Kalter und trockener, frischer bis stürmischer nordöstlicher Wind, der bei hohem Luftdruck entsteht und vom Festland aus in heftigen, stoßartigen Böen von den Bergen auf das Wasser „stürzt“. Die Bora kann zu jeder Jahreszeit auftreten, ist im Winter aber häufiger und zumeist auch noch stärker als im Sommer.

Eine Bora ist schwer vorherzusagen. Als Vorzeichen gelten Wolkenbildungen auf den Kuppen und Kämmen der Küstengebirge. Auch Dauer und Stärke einer Sommerbora lassen sich nur schwer vorhersagen, zumal die lokalen Unterschiede erheblich sind. Die Dauer einer Sommerbora liegt zwischen wenigen Stunden und ein bis zwei Tagen. Sturmstärke kann die Bora im Bereich des Kvarners, im Velebit-Kanal, um Šibenik, Split, Pelješac und Dubrovnik erreichen. Je größer die Entfernung von der Küste, desto schwächer sind die Böen der Bora.

Regel: Wenn Bora zu erwarten ist, nie in Buchten ankern, in denen die Bäume gen Süden geneigt wachsen! Buchten am Fuß der Gebirge bilden keinen Schutzort, sondern sind bei Bora besonders gefährdet: Hier kann die Bora nämlich Orkanstärke erreichen.

Tramontana

Weht aus nördlicher Richtung und ist der Bora sehr ähnlich. Die Tramontana ist ein trockener, lokaler und kalter Wind von kurzer Dauer (ein Tag), der Windstärken bis zu neun Beaufort erreichen kann. Die Tramontana bringt klares Wetter und höheren Luftdruck. Mit zunehmender Entfernung vom Land weht sie stärker, dauert länger und bildet lange Wellen. Sie tritt häufiger im Süden der Adria auf.

Tramontana vor der Insel Solta ©Bodo Müller

Jugo (Schirokko)

Ein feuchter und warmer Wind aus Ost-Südost bis Süd-Südost, der in der Nordadria vorwiegend von März bis Juni, in der Südadria vorwiegend von Oktober bis Ende Januar auftritt. Seine durchschnittliche Stärke beträgt vier bis fünf Windstärken, aber auch Jugos in Sturmstärke sind möglich. Im Gegensatz zur Bora setzt der Jugo nicht plötzlich ein, sondern entwickelt sich erst nach 36 bis 48 Stunden. Ein Sommerjugo dauert gewöhnlich bis zu drei Tage. Lang anhaltender Jugo erzeugt starken Seegang. Vorzeichen des Jugos sind Windstille oder eine leicht wechselnde Brise mit nebligem Dunst am südöstlichen Horizont, der sich allmählich von Südosten nach Nordwesten ausbreitet und zu einer niedrigen, bleigrauen Wolkendecke verdichtet. Der Luftdruck sinkt, die Luftfeuchtigkeit steigt.

Regel: Da der Jugo vorhersehbar ist, nicht plötzlich einsetzt und sich erst langsam zu Sturmstärke entwickelt, bietet er fast immer genug Zeit, Crew und Boot in Sicherheit zu bringen.

Lebić (lokal auch Garbin genannt)

Ein Südwestwind, der oft Orkanstärken von bis zu zwölf (!) Beaufort erreichen kann und dadurch sehr hohen Wellengang verursacht. Oft regnet es und die Sicht ist sehr gering. Besonders stark weht der Lebić im Winter und Herbst und kann aufgrund unerwartet hoher Wellen große Bootsschäden verursachen.

Newera (Newerin)

Von Juni bis September können in der Nordadria, seltener in der südlichen Adria, Unwetterstürme und Gewitter auftreten, die man „Newera“ oder „Newerin“ nennt. Sie kommen immer aus der Richtung des offenen Meeres (West). Charakteristisch für die Newera sind Donner und Blitze, Regengüsse oder Hagel und starke bis stürmische Böen. Die Newera ist von kurzer Dauer und örtlich begrenzt (thermische Sommernewera). Vorzeichen sind Hitze und Schwüle, Sturmwolken (Cumulonimbus), plötzlicher Luftdruckabfall, Temperaturanstieg und Sinken der relativen Luftfeuchtigkeit. Eine plötzlich einsetzende Newera kann für kleinere Boote sehr gefährlich werden.

Regel: Sichere Anzeichen, die auf eine Newera hinweisen, tauchen erst kurz vor ihrem Einsetzen auf! Es ist deshalb schwer, eine Newera für den nächsten Tag vorherzusagen. Deshalb auf Sturmwarnungen im Wetterbericht achten, die immer den Hinweis auf das mögliche Entstehen einer Newera beinhalten.

Die Nationalparks Kroatiens

Die Anzahl der Nationalparks in Kroatien, die auch mit dem Boot befahren werden können, sind stetig gewachsen. Jeder von ihnen hat nicht nur seine eigenen landschaftlichen Reize, sondern auch seine eigenen Vorschriften, Bestimmungen und Gebührenregelungen. Wer auf seinem Törn auch ein Nationalparkgebiet befahren möchte, ist gut beraten, sich vorab über die jeweiligen Gegebenheiten zu informieren. Für alle Infos zu dem jeweiligen Nationalpark einfach den Artikel anklicken.

Nationalpark Brijuni – Infos für Segler und Sportbootfahrer

Der Nationalpark Brijuni, einst die Sommerresidenz des Staatschefs Tito, befindet sich vor der Südwestküste von Istrien. Was es bei einem Segeltörn zu den 14 Inseln des kroatischen Nationalparks zu beachten gibt, erfahrt ihr in dieser Revierinformation.

Nationalpark Kornati – Infos für Segler und Sportbootfahrer

Der Nationalpark Kornati in Kroatien gilt mit seinen 89 kleinen Inseln, Eilanden und Riffs sowie der Hauptinsel Kornat als beliebtes Segelrevier. Weitere Informationen zum Nationalpark und zu den Ankerbuchten verrät diese Revierinformation.

Nationalpark Krka – Infos für Segler und Sportbootfahrer

Der Nationalpark Krka im Hinterland von Šibenik gilt als Highlight Kroatiens und lädt zu einem Törnstopp ein. Was es neben den beeindruckenden Krka-Wasserfällen sonst noch zu erkunden gibt, verrät diese Revierinformation für Segler und Sportbootfahrer.

Nationalpark Mljet – Infos für Segler und Sportbootfahrer

Als beliebter Törnstopp zeigt sich der Nationalpark Mljet westlich von Dubrovnik auf der Insel Mljet in Süddalmatien. Was der kroatische Nationalpark neben Kloster und Salzseen noch zu bieten hat, erfahrt ihr in dieser Revierinformation.

Naturpark Lastovo – Infos für Segler und Sportbootfahrer

Der Naturpark Lastovo mit seinen 44 Inseln, Eilanden und Felsen liegt ein gutes Stück von der Festlandsküste Kroatiens entfernt und bietet viel Ruhe und Abgeschiedenheit. Alle Infos zum Revier und den Ankerbuchten verrät diese Revierinformation für Segler und Sportbootfahrer.

Naturpark Telašćica – Infos für Segler und Sportbootfahrer

Der kroatische Naturpark Telašćica befindet sich unweit des Nationalparks Kornati im südöstlichen Teil der Insel Dugi Otok. Mit seinen zahllosen Buchten und den herrlichen Ankerplätzen überzeugt der Naturpark als malerischer Törnstopp.

Literatur: Die Törnführer für Kroatien

Die Autoren Bodo Müller und Jürgen Strassburger haben auch das Standardwerk „Küstenhandbuch Kroatien“ geschrieben. Der Törnführer ist in zwei Bände aufgeteilt (Nord- und Südteil) und beschreibt mit Hilfe detailreicher Pläne ausführlich alle Häfen und Ankerbuchten.

Küstenhandbuch Kroatien und Slowenien

Dieser Band 1 des Küsten- und Hafenhandbuchs Kroatiens beinhaltet Slowenien und den Nordteil Kroatiens mit Istrien, dem Kvarner und Norddalmatien. Mit allen Infos von der Planung des nächsten Segeltörns bis zum Anlegen vor Ort.

Küstenhandbuch Kroatien und Montenegro

Dieser Band 2 des Küsten- und Hafenhandbuchs Kroatiens beinhaltet Montenegro und den Südteil Kroatiens mit Mittel- und Süddalmatien. Mit allen Infos von der Planung des nächsten Segeltörns bis zum Anlegen vor Ort.

Diese Charter-Agenturen helfen dir eine Yacht zu finden

Das Charterangebot in Kroatien ist riesig und bisweilen unübersichtlich. Für eine deutschsprachige Beratung beim Boot mieten in Kroatien und die zuverlässige Buchung von Charteryachten bewährter Anbieter können diese Firmen behilflich sein:

Charter-Stützpunkte, Mitsegelgelegenheiten und weitere Dienstleistungen (Anzeigen)

Diese Firmen betreiben vor Ort einen Charterstützpunkt und helfen dir die richtige Charteryacht zu finden. Andere haben ein attraktives Mitsegelangebot im Programm oder bieten interessante Dienstleistungen für Segler an.

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