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Die beiden Autoren Bodo Müller und Jürgen Strassburger bereisen als Journalisten und Fotografen sowohl einzeln wie auch gemeinsam seit vielen Jahren alle kroatischen Küstengewässer. Ihr zweibändiges Küstenhandbuch Kroatien (das auch Slowenien und Montenegro umfasst) wird dabei laufend aktualisiert. Der Revierführer (Verlag Edition Maritim) hat sich zu einer Art Standardwerk für Kroatien entwickelt, der in regelmäßigen Abständen in überarbeiteten Auflagen erscheint.
Titelfoto: ©Bodo Müller
Bestimmungen, Einreise, Gebühren, Charter, Bojenfelder, Nationalparks, Wetter und vieles mehr
Kroatien zählt unter Yachteignern und Charterern zu den beliebtesten Revieren im Mittelmeer. Fast 2.000 Kilometer Festlandsküste und 1.246 Inseln (mit noch einmal 4.400 Kilometern Küstenlinie!) sorgen für eine einzigartige Vielfalt, die Kroatien in viele verschiedene Küstenabschnitte teilt.
In diesem Beitrag aber geht es nicht um die touristischen Highlights Kroatiens, sondern ausschließlich um Informationen für die Sportschifffahrt. Diese sollen helfen, das Land Kroatien für Bootsfahrer verständlich zu machen, alle Regeln und Bestimmungen aufzuzeigen und vermeintliche Vorurteile in Bezug auf Behördenwillkür und Kostenexplosion abzubauen (oder wo nötig auch zu bestätigen). Einige Informationen sind ausschließlich für Bootseigner wichtig, die meisten aber sind sowohl für Eigner und Charterer relevant.
Kroatien in der EU
Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der Europäischen Union bei. Für Boote unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates gelten die gleichen Bestimmungen wie für Boote unter kroatischer Flagge. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Ausländische Boote – auch die unter der Flagge eines EU-Staates –, die auf dem Seeweg nach Kroatien einreisen, müssen wie bisher in einem Grenzhafen (Port of Entry) einklarieren (mehr dazu unter „Einreise über See“).
Schiffseigner aus der EU, die ihr Boot in Kroatien stationieren wollen, müssen, um unangenehme und möglicherweise teure Überraschungen zu vermeiden, jederzeit den Nachweis führen können, dass ihr Boot ordnungsgemäß in den Warenverkehr der EU eingeführt wurde (Mehrwertsteuernachweis und gegebenenfalls Zoll).
Einreise über See
Läuft ein Boot aus dem Ausland (dazu zählen auch EU-Staaten) kommend über See in kroatische Seegewässer ein, ist unverzüglich ein für den internationalen Seeverkehr geöffneter Grenzhafen (Port of Entry) anzulaufen.
Unverzüglich heißt, dass Grenzhäfen auf den der Festlandküste vorgelagerten Inseln wie Božava auf Dugi Otok, Vis und Komiža auf der Insel Vis oder der Stadthafen von Hvar zum Einklarieren anzusteuern sind, bevor man sich der Festlandsküste nähert. Das gilt selbst dann, wenn es in diesem Seegebiet auch an der Festlandsküste Zollhäfen gibt. Aus diesem Grund sind folgende Grenzhäfen für Sportboote tabu: Raša-Bršica, Rijeka, Senj, Ploče und Metković. Auch Zadar und Split müssen gemieden werden, wenn in der Sommersaison die Grenzhäfen auf den vorgelagerten Inseln geöffnet sind.
Grenzhäfen (Port of Entry)
In folgenden Häfen kann ganzjährig ein- und ausklariert werden (von Nord nach Süd): Umag (Stadthafen), Poreč, Rovinj, Pula, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Vela Luka (Korčula), Korčula (Stadthafen), Ubli (Lastovo), Dubrovnik.
Nur während der Saison (eine Woche vor Ostern, spätestens 1. April bis 31. Oktober) sind zusätzlich folgende Grenzhäfen geöffnet: Umag (ACI Marina), Novigrad (Istrien), Božava (Dugi Otok), Sali (Dugi Otok), Primošten, Hvar (Stadthafen), Vis (Vis), Komiža (Vis), Cavtat.
Einreise mit dem Boot über Land
Wer mit dem Trailerboot nach Kroatien reist, wird an den Landesgrenzen nur noch selten Pass- und/oder Zollkontrollen erleben. Bevor aber am Ziel- bzw. Urlaubsort das Boot gewassert werden kann, ist es dem zuständigen Hafenamt zu melden (siehe dazu Kapitel „Anmeldung“ und „Entgelte und Gebühren“). Da es auf Privatbooten keine Crewbegrenzung mehr gibt, ist die frühere Personenliste entfallen.
Anmeldung
Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 5 kW und mehr als 2,5 m Länge dürfen in kroatischen Gewässern nur betrieben werden, wenn sie angemeldet wurden.
Beim Hafenamt
Bei der Anmeldung im Hafenamt sind folgende Papiere vorzulegen:
- Personaldokumente (der Crew)
- Bootsdokumente
- Bootsführerschein
- Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht)
- Crewliste (nur bei Einreise über See)
- Vollmacht (zur Nutzung des Bootes, wenn der Eigner nicht an Bord ist)
Online anmelden
Ab sofort ist es möglich, die aufwendige Anmeldeprozedur beim Hafenamt durch eine online-Anmeldung zu ersetzen. Über die Internetseite mit deutscher Anleitung wird der Nutzer zunächst in das NIAS (Nationales Identifikations-und Authentifizierungssystem) weitergeleitet. Nach erfolgreicher Anmeldung in diesem e-Bürger-Portal wird automatisch zum Dienst e-Nautik zurückgeleitet und das Boot kann angemeldet werden.
Ohne Anmeldung gibt das Portal Zugang zu einer informativen Berechnung der Schiffssicherheitsgebühr und/oder der Aufenthaltsgebühr.
Bootsführerschein
Motorisierte Boote jeglicher Leistung sind in Kroatien führerscheinpflichtig (keine kW-Freigrenze!). Die Führerscheinpflicht gilt auch für Segelboote von über 3 Meter Länge. Der Schiffsführer eines nicht unter kroatischer Flagge laufenden Bootes muss entsprechend den Vorschriften seines Flaggenstaates zum Führen des Bootes befähigt und berechtigt sein.
Wenn im Heimatstaat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, muss der Schiffsführer einen Befähigungsausweis beziehungsweise ein Zeugnis vorlegen, das den kroatischen Vorschriften entspricht, das heißt entweder ein kroatisches Patent oder einen der anerkannten ausländischen Bootsführerscheine, die auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Seeverkehr aufgeführt sind.
Ein ausländischer Skipper, der ein Boot unter kroatischer Flagge führt, muss entweder ein der Bootskategorie entsprechendes kroatisches Patent oder ein vom kroatischen Ministerium für Seewesen, Verkehrswesen und Infrastruktur anerkanntes ausländisches Dokument besitzen. Folgende ausländische Bootsführerscheine sind nach dieser Vorschrift in Kroatien anerkannt:
- Deutschland: Sportbootführerschein See (und höherwertige Scheine)
- Österreich: Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt (und höherwertige Scheine)
- Schweiz: Führerausweis A (und höherwertige Scheine)
Bootsdokumente
Alle nach deutschen Vorschriften ausgestellten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere (beispielsweise Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, Internationaler Bootsschein, Flaggenzertifikat) werden in Kroatien akzeptiert. Österreichische Eigner müssen den österreichischen Seebrief, Schweizer den schweizerischen Flaggenschein vorlegen.
Versicherungsnachweis
Für Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 kW muss eine gültige Bootshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden (Blaue Versicherungskarte). Die Deckungssumme muss mindestens 3,5 Millionen Kuna (rund 482.000 Euro) betragen.
Crewliste
Für Boote, die auf dem Seeweg nach Kroatien einreisen, muss im Hafenamt des Grenzhafens eine Crewliste vorgelegt und beglaubigt werden. Ein Crewwechsel ist nicht mehr meldepflichtig. Die frühere Personenliste ist entfallen.
Vollmacht
Sind auf einem im Privatbesitz befindlichen Boot während der Fahrt in kroatischen Hoheitsgewässern der oder die Eigner nicht persönlich an Bord, darf das Boot nur von einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person geführt werden. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und von einem Notar des Heimatlandes beglaubigt sein. Neben der Vollmacht muss die Kopie des aktuell gültigen Bootsdokumentes (Bootsregistrierung) des Flaggenstaates vorgelegt werden. Diese Regelung gilt bei der Einreise nach Kroatien auch für geliehene Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien verbracht werden.
Entgelte und Gebühren
Im Rahmen der Anmeldung des Bootes ist beim Hafenamt oder bei der Online-Anmeldung das vorgeschriebene Entgelt für die Schiffssicherheit zu zahlen. Für Boote über 7 Meter Länge mit eingebauten Kojen wird außerdem eine Aufenthaltsgebühr fällig, die ebenfalls beim Hafenamt zu bezahlen ist.
Entgelt für die Schiffssicherheit und Gewässerschutz
Das Entgelt für die Schiffssicherheit ist abhängig von der Länge des Bootes und der Gesamtmotorleistung und wird nach folgender Formel berechnet:
20 × Bootslänge (in Meter) + 2 × Gesamtmotorleistung (in kW) = Entgelt in Kuna
Mit der Schiffssicherheitsgebühr werden außerdem fällig:
20 Kuna für die „Informative Seekarte“
20 Kuna Leuchtfeuergebühr pro Meter Länge für Boote bis 12 Meter Länge
25 Kuna Leuchtfeuergebühr pro Meter Länge für Boote mit mehr als 12 Meter Länge
Der Beleg über die bezahlte Abgabe muss an Bord mitgeführt werden. Er gilt als Bestätigung der Erlaubnis zum Befahren der kroatischen Gewässer. Diese Erlaubnis gilt seit 2015 nicht mehr für ein Jahr, sondern nur noch bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres.
Aufenthaltsgebühr
Bootseigner oder Benutzer (mit Vollmacht) von Kajütbooten mit mehr als 7 m Länge, deren Crew (Eigner und/oder Besatzung) an Bord übernachten, müssen über die online-Plattform eine Aufenthaltsgebühr bezahlen. Dies ist nur online möglich! Für die Bezahlung dieser Gebühr gibt es zwei Optionen: Nach Bootslänge und Dauer des Aufenthalts oder nach Anzahl der Personen an Bord und Aufenthaltsdauer (10 kuna pro Person pro Nacht; Kinder bis 12 Jahre sind frei; Jugendliche von 12 bis 18 Jahre 5 kuna/Nacht).
Gebühren für Charterer
Mit den voran genannten Anmelde- und Gebührenformalitäten haben Chartergäste in Kroatien üblicherweise nichts zu tun, weil die Abwicklung dieser bürokratischen Vorgänge von den jeweiligen Charterfirmen übernommen wird. Die pro Person und Tag fällige Aufenthaltsgebühr für Chartercrews (Erwachsene 10 Kuna/Tag, Jugendliche von 12 bis 18 Jahren 4 Kuna/Tag, Kinder unter 12 Jahren frei) wird üblicherweise für die Dauer des Törns am Charterstützpunkt bezahlt.
Funk
Seefunkanlagen dürfen in Kroatien nur von Personen betrieben werden, die über ein der Funkanlage entsprechendes Funkzeugnis verfügen. Charterboote gelten in Kroatien als gewerbliche Schiffe und sind als solche ausrüstungspflichtig. Zur Ausrüstungspflicht gehört, dass jedes Charterboot mit einem UKW-Seefunkgerät ausgestattet ist. Daraus folgt, dass jede Chartercrew ein Mitglied haben muss, das über eine notwendige Funklizenz (UKW-Sprechfunk-Zeugnis/SRC/LRC) oder ein kroatisches Funkzeugnis verfügt.
Wichtige Schifffahrtsvorschriften
Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Häfen, Buchten und engen Fahrwassern beträgt 2 bis maximal 8 Knoten (Schifffahrtszeichen beachten!).
Mindestabstand
Segel- und Motorboot bis 12 Meter Länge müssen generell einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küstenlinie einhalten. Für Boote über 12 Meter Länge ist ein Mindestabstand von 150 Meter vorgeschrieben.
Vor gekennzeichneten Badezonen muss der Abstand zur sichtbaren Begrenzung (Bojen oder Schwimmleine) mindestens 50 Meter betragen. Vor nicht gekennzeichneten Naturstränden ist ein Mindestabstand von 150 Meter einzuhalten.
Boote in Gleitfahrt müssen zur Küstenlinie einen Abstand von mindestens 300 Meter einhalten. Dies gilt auch für Scooter, Jetski, Luftkissenboote etc. Bei der Fahrt vom Ufer zu den für diese Fahrzeuge zugelassenen Wasserflächen muss mit geringstmöglicher Geschwindigkeit gefahren werden.
Verordnung über Boote und Yachten
Am 1. Februar 2020 trat in Kroatien eine neue Verordnung in Kraft, mit der vor allem Richtlinien der Europäischen Union in kroatisches Recht umgesetzt werden. Die Detailregelungen betreffen Bootseigner, die mit ihren Booten kroatische Gewässer befahren.
Umweltschutz
Öl und Ölgemische aus Booten mit Antriebsmaschine dürfen nicht ins Meer gelangen. Sie müssen in geeigneten Tanks oder tragbaren Sammelbehältern an Bord aufbewahrt werden. Gleiches gilt für sanitäre Abwässer. Boote unter kroatischer Flagge, die vor dem 1. Januar 2006 gebaut wurden und über eine Seetoilette verfügen, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2021 mit einem Auffangbehälter (Fäkalientank) für die Abwasserrückhaltung oder einer anderen Einrichtung zur Aufnahme von sanitären Abfällen ausgestattet sein, die an Land entsorgt werden können. Das Einbringen von Müll (alle Arten von Abfällen einschließlich Speiseresten und -öl) ins Meer ist verboten. Ausgenommen sind frischer Fisch und seine Reste.
Schnelle Boote
Jetboote, Schlauchboote und alle offenen Boote (Boote ohne Deck), die in kroatischen Binnen- und Küstengewässern fahren und deren Geschwindigkeit 20 Knoten überschreitet, müssen ein Sicherheitsarmband (Quickstop) haben, das an der Person befestigt sein muss, die das Boot steuert. Alle Personen auf Booten, die mehr als 20 Knoten fahren, müssen während der Fahrt Schwimmwesten tragen, es sei denn, sie befinden sich in Innenräumen.
Bojenfelder mit Konzession
Das kroatische Ministerium für Seeverkehr, Transport und Infrastruktur hatte bis Mai 2017 eine Liste von 86 konzessionierten Bojenfeldern herausgegeben, in denen das Liegen gebührenpflichtig ist. Bedauerlicherweise ist diese Liste aktuell von der Website verschwunden. Somit gibt es über die tatsächlich vorhandenen Bojenfelder nur die insbesondere bei den Gebühren nicht immer aktuelle App Nautical Information Service nIS, die kostenlos auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
Unter dem Menü Häfen und Ankerplätze findet man im Untermenü nautische Ankerplätze 124 Einträge (Stand März 2020), die aber nicht nur konzessionierte Bojenfelder in Buchten umfassen, sondern auch Bojenfelder und Ankerplätze in Hafenbuchten, die meist mit lokalen Booten belegt sind.
Dieser Umstand macht es uns als Autoren dieses Artikels schwer, die reale Entwicklung der Liegegebühren bei den konzessionierten Bojenfeldern nachzuvollziehen. Der Konzessionär ist zwar verpflichtet, dem Gast auf Verlangen eine bestätigte Preisliste der Liegegebühr vorzulegen. Das erweist sich in der Praxis jedoch oft als schwierig, weil die Herausgabe einer solchen Liste verweigert wird und eine unverbindliche amtliche Information über die zulässigen Preise dem Gast nicht zur Verfügung steht. Festzuhalten ist, dass die Gebühren von Bucht zu Bucht unterschiedlich sind. Mal wird nach Kuna pro Meter Bootslänge (im Schnitt 15 bis 35 Kuna pro Meter), mal auch pro Boot nach drei bis vier Längenkategorien abkassiert. Die Preisdynamik hat in den letzten Jahren inflationäre Züge angenommen.
Das Ankern in Bojenfeldern ist per Gesetz verboten! Der Mindestabstand zu einem Bojenfeld muss beim Ankern 150 Meter betragen.
Tauchen in kroatischen Gewässern
Wer in Kroatien ohne fremde Hilfe, Aufsicht und die Organisation durch einen fachkundigen Führer oder Tauchlehrer mit eigener Tauchausrüstung auf eigene Verantwortung und an Plätzen seiner Wahl tauchen will, braucht eine Genehmigung für das individuelle Tauchen. Diese kann bei jedem Hafenamt für 2.400 Kuna (rund 315 Euro) gekauft werden. Die Genehmigung ist ein Jahr lang gültig.
Der Tauchplatz muss gut sichtbar gekennzeichnet sein, entweder durch eine in der Mitte des Tauchgebietes gesetzte rote oder orangefarbene Boje oder durch eine hoch aufragende Tauchflagge, die auf dem Boot angebracht ist, von dem aus das Gebiet betaucht wird.
Zu beachten sind Gewässergebiete, in denen ein striktes Tauchverbot besteht und solche Gebiete, die nur nach Erteilung einer Sondergenehmigung betaucht werden dürfen.
Angeln
Freizeitangler benötigen eine Genehmigung (Zulassung), die beim Kroatischen Sportfischerverband oder bei lokalen Sportfischervereinen erhältlich ist. Die Zulassung kann auch online erworben werden.
Die Zulassung wird für einen Tag (60 Kuna), drei Tage (150 Kuna), sieben Tage (300 Kuna) oder 180 Tage (500 Kuna) ausgestellt. Hinzu kommen jeweils 50 Kuna Mitgliedsbeitrag. Ausländer, die einen Mitgliedsausweis ihres heimatlichen Angelclubs vorweisen können, sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne Zulassung angeln.
Wind und Wetter
An der kroatischen Adriaküste herrscht mediterranes Klima mit trockenen, heißen Sommern und milden, feuchten Wintern. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Küste liegen im Sommer zwischen 26 und 30 Grad Celsius, im Winter zwischen 5 und 10 Grad Celsius. Die Wassertemperatur des Meeres beträgt im Sommer etwa 25 Grad Celsius, im Winter 12 Grad Celsius.
Die wichtigsten Winde an der Adria sind: Maestral, Burin, Bora, Tramontana, Jugo (Schirokko), Lebić (Garbin), Newera (Newerin).
Maestral
Der typische kroatische Sommerwind. Er weht bei hohem Luftdruck und schönem Wetter tagsüber aus Nordwest und schläft zum Abend hin ein. Im Verlauf des Tages kann der Maestral bis zu fünf Beaufort stark werden und leichten bis mäßigen Seegang verursachen.
Burin
Die nächtliche Antwort auf den Maestral: Weht aus Nord-Nordost an der Nordadria, aus Ost-Südost an der Südadria. Kurz vor Tagesanbruch erreicht er seine größte Stärke, schläft danach aber rasch ein.
Regel: Burin bei Tagesanbruch, Maestral am Nachmittag und wieder Burin in der Nacht gelten als sicheres Vorzeichen für anhaltend schönes Wetter an der Adria.
Bora
Kalter und trockener, frischer bis stürmischer nordöstlicher Wind, der bei hohem Luftdruck entsteht und vom Festland aus in heftigen, stoßartigen Böen von den Bergen auf das Wasser „stürzt“. Die Bora kann zu jeder Jahreszeit auftreten, ist im Winter aber häufiger und zumeist auch noch stärker als im Sommer.
Eine Bora ist schwer vorherzusagen. Als Vorzeichen gelten Wolkenbildungen auf den Kuppen und Kämmen der Küstengebirge. Auch Dauer und Stärke einer Sommerbora lassen sich nur schwer vorhersagen, zumal die lokalen Unterschiede erheblich sind. Die Dauer einer Sommerbora liegt zwischen wenigen Stunden und ein bis zwei Tagen. Sturmstärke kann die Bora im Bereich des Kvarners, im Velebit-Kanal, um Šibenik, Split, Pelješac und Dubrovnik erreichen. Je größer die Entfernung von der Küste, desto schwächer sind die Böen der Bora.
Regel: Wenn Bora zu erwarten ist, ankere man nie in Buchten, in denen die Bäume gen Süden geneigt wachsen! Buchten am Fuß der Gebirge bilden keinen Schutzort, sondern sind bei Bora besonders gefährdet: Hier kann die Bora nämlich Orkanstärke erreichen.
Tramontana
Weht aus nördlicher Richtung und ist der Bora sehr ähnlich. Die Tramontana ist ein trockener, lokaler und kalter Wind von kurzer Dauer (ein Tag), der Windstärken bis zu neun Beaufort erreichen kann. Die Tramontana bringt klares Wetter und höheren Luftdruck. Mit zunehmender Entfernung vom Land weht sie stärker, dauert länger und bildet lange Wellen. Sie tritt häufiger im Süden der Adria auf.
Jugo (Schirokko)
Ein feuchter und warmer Wind aus Ost-Südost bis Süd-Südost, der in der Nordadria vorwiegend von März bis Juni, in der Südadria vorwiegend von Oktober bis Ende Januar auftritt. Seine durchschnittliche Stärke beträgt vier bis fünf Windstärken, aber auch Jugos in Sturmstärke sind möglich. Im Gegensatz zur Bora setzt der Jugo nicht plötzlich ein, sondern entwickelt sich erst nach 36 bis 48 Stunden. Ein Sommerjugo dauert gewöhnlich bis zu drei Tage. Lang anhaltender Jugo erzeugt starken Seegang. Vorzeichen des Jugos sind Windstille oder eine leicht wechselnde Brise mit nebligem Dunst am südöstlichen Horizont, der sich allmählich von Südosten nach Nordwesten ausbreitet und zu einer niedrigen, bleigrauen Wolkendecke verdichtet. Der Luftdruck sinkt, die Luftfeuchtigkeit steigt.
Regel: Da der Jugo vorhersehbar ist, nicht plötzlich einsetzt und sich erst langsam zu Sturmstärke entwickelt, bietet er fast immer genug Zeit, Crew und Boot in Sicherheit zu bringen.
Lebić (lokal auch Garbin genannt)
Ein Südwestwind, der oft Orkanstärken von bis zu zwölf (!) Beaufort erreichen kann und dadurch sehr hohen Wellengang verursacht. Oft regnet es und die Sicht ist sehr gering. Besonders stark weht der Lebić im Winter und Herbst und kann aufgrund unerwartet hoher Wellen große Bootsschäden verursachen.
Newera (Newerin)
Von Juni bis September können in der Nordadria, seltener in der südlichen Adria, Unwetterstürme und Gewitter auftreten, die man „Newera“ oder „Newerin“ nennt. Charakteristisch für die Newera sind Donner und Blitze, Regengüsse oder Hagel und starke bis stürmische Böen. Die Newera ist von kurzer Dauer und örtlich begrenzt (thermische Sommernewera). Vorzeichen sind Hitze und Schwüle, Sturmwolken (Cumulonimbus), plötzlicher Luftdruckabfall, Temperaturanstieg und Sinken der relativen Luftfeuchtigkeit. Eine plötzlich einsetzende Newera kann für kleinere Boote sehr gefährlich werden.
Regel: Sichere Anzeichen, die auf eine Newera hinweisen, tauchen erst kurz vor ihrem Einsetzen auf! Es ist deshalb schwer, eine Newera für den nächsten Tag vorherzusagen. Deshalb auf Sturmwarnungen im Wetterbericht achten, die immer den Hinweis auf das mögliche Entstehen einer Newera beinhalten.
Die Nationalparks Kroatiens
Die Anzahl der Nationalparks in Kroatien, die auch mit dem Boot befahren werden können, sind stetig gewachsen. Jeder von ihnen hat nicht nur seine eigenen landschaftlichen Reize, sondern auch seine eigenen Vorschriften, Bestimmungen und Gebührenregelungen. Wer auf seinem Törn auch ein Nationalparkgebiet befahren möchte, ist gut beraten, sich vorab über die jeweiligen Gegebenheiten zu informieren. Für alle Infos zu dem jeweiligen Nationalpark einfach den Artikel anklicken.
Nationalpark Brijuni – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Nationalpark Kornati – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Nationalpark Krka – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Nationalpark Mljet – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Naturpark Lastovo – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Naturpark Telašćica – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Literatur: Die Törnführer für Kroatien
Die Autoren Bodo Müller und Jürgen Strassburger haben auch das Standardwerk „Küstenhandbuch Kroatien“ geschrieben. Der Törnführer ist in zwei Bände aufgeteilt (Nord- und Südteil) und beschreibt mit Hilfe detailreicher Pläne ausführlich alle Häfen und Ankerbuchten.
Küstenhandbuch Kroatien und Slowenien
Küstenhandbuch Kroatien und Montenegro
Diese Charter-Agenturen helfen dir eine Yacht zu finden
Das Charterangebot in Kroatien ist riesig und bisweilen unübersichtlich. Für eine deutschsprachige Beratung beim Boot mieten in Kroatien und die zuverlässige Buchung von Charteryachten bewährter Anbieter können diese Firmen behilflich sein:
DER wichtigste Führer ist eigentlich der hier:
“888 Häfen und Buchten” von K. H. Beständig
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht
Hallo Tim,
für die beiden Autoren, die uns in diesem Artikel ihre ganze Expertise preisgeben, ist es natürlich nicht wirklich nett, hier als erstes einen anderen Revierführer zu empfehlen. Zumal beide Werke inhaltlich extrem umfangreich sind und alles liefern, was man für einen Törn in Kroatien benötigt. Das Kartenmaterial mit allen Tiefen und nautischen Informationen ist allerdings in den Küstenhandbüchern von Müller/Strassburger ein großes Plus.
Man kann nicht über Kroatien Sprechen oder Schreiben ohne die 888 zu erwähnen!
Wie verhält sich die Vollmacht, wenn das Boot keiner natürlichen sondern einer juristischen Person gehört, in unserem Fall einem Verein.
Wenn Vereinsmitglieder mit dem Boot unterwegs sind genügt die Unterschrift der Vollmacht durch den Präsidenten des Vereins?
LG
Hallo und gten Tag, Wie siet mit eine4.5 m jolle ohne Motor aus? Muss mann auch anmelden?
Vielen Dank für den sehr informativen Bericht. Besonders hat mich die Online-Bezahlung des Permits über das eNautik Portal interessiert. Leider hat dies bei mir nicht funktioniert. Die Anmeldung über iIDAS, dem digitalen Personalausweis scheitert mit der Fehlermeldung “Der Hashwert des TLSL-Zertifikats ist nicht in der Zertifikatsbeschreibung vorhanden”. Dies deutet auf ein Problem beim Server des Anbieters hin. Ich kann mich normalerweise bei anderen Diensten/Behörden ohne Problem über diesen Weg identifizieren. Hat jemand eine Idee ?
LG